Abmahnung Waldorf Frommer - John Wick (Film) - Was tun bei € 815 Forderung? Richtig reagieren!

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen des angeblichen Anbietens des Films „John Wick“ im Internet erhalten? Hüten Sie sich vor Ratschlägen, man müsse unbedingt eine modifizierte Unterlassungserklärung dorthin schicken. Das Gegenteil ist oft der bessere Weg.

Waldorf Frommer Abmahnung wegen angeblichem Film-Upload

In der Abmahnung von Waldorf Frommer werfen die Münchner Anwälte den Betroffenen vor, sie hätten den Film „John Wick“ im Internet illegal anderen angeboten. Für eine solche Urheberrechtsverletzung sind ein paar Sekunden ausreichen. Man muss davon ausgehen, dass dieses Angebot tatsächlich stattgefunden hat. Dies kann sowohl beim Streaming des Films geschehen sein als auch bei der bewussten Nutzung von Internettauschbörsen.

Der Rechteinhaber Studiocanal GmbH behauptet nun, der Anschlussinhaber sei hierfür immer verantwortlich, was vollkommener Unsinn ist. Der Anschlussinhaber ist nur für den Upload von „John Wick“ verantwortlich, wenn er selbst den Film angeboten hat oder er Pflichten verletzt hat und andere die Täter waren.

Der Anschlussinhaber haftet oft überhaupt nicht

So kann die Haftung des Anschlussinhabers entfallen, wenn volljährige oder minderjährige Kinder die Täter waren. Dasselbe gilt für Besucher, den Nachbarn oder den Mitbewohner. Wenn der Abgemahnte keine Pflichten verletzt hat, entfällt seine Haftung. Das gilt auch oft für den Fall, dass er überhaupt nicht weiß, wer der Täter war.

Geben Sie keine ungeschuldete modifizierte Unterlassungserklärung ab

Lassen Sie sich nicht z. B. vom Verbraucherverbänden für dumm verkaufen: Gerade dann, wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer der Täter war, kommt die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung einem Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer gleich. Denn: Sie könnten die Quelle des Upload nicht abstellen und müssen damit rechnen, dass der Täter nach wie vor den Film über Ihren Anschluss anbietet. In diesem Fall steht Ihnen eine Vertragsstrafe von mindestens € 5.000,00 bevor.

Was tun bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung?

Geben Sie niemals „hirnlos“ eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Der Königsweg der Verteidigung gegen eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „John Wick“ ist folgender:

Prüfen, ob der Anschlussinhaber überhaupt als Störer haftet. Wenn möglich, mit einem Verteidigungsschreiben sämtliche Ansprüche von Waldorf Frommer zurückweisen und gerade keine lebenslang bindende Verpflichtungserklärung abgeben, erst Recht keine „modifzierte“. Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist.

Der Regelfall ist mittlerweile, dass keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben und nichts bezahlt wird. Dies unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von den meisten anderen Kanzleien auf diesem Gebiet, die oft ohne Prüfung des Einzelfalls zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Rechtsanwalt Hechler hält dieses Vorgehen für eine vollkommen unbrauchbare und falsche anwaltliche Dienstleistung zum Nachteil des Mandanten.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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