Abmahnung Waldorf Frommer - New Kids Nitro für die Constantin Film Verleih GmbH

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt den Film New Kids Nitro im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH ab. Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe von 956,00 Euro.

Soll ich bei Waldorf anrufen? Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen und etwa den Sachverhalt vermeintlich richtig zu stellen. Hier werden meist Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

Kann ich mir mit einer Unterlassungserklärung aus dem Internet selbst helfen? Leider nicht. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Insbesondere eine Zahlung von 100,00 Euro beendet die Sache nicht endgültig, sondern stellt sogar ein Schuldeingeständnis dar, was im Prozess eine Verteidigung unmöglich macht. Der auch von Anwälten oft falsch angeführte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.

Wie verhalte ich mich richtig? Filesharing-Recht gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen verschlimmern die Sache meist nur noch. Es gilt, die Unterlassungserklärung richtig zu formulieren und die Schadensersatzforderungen von 956,00 Euro auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten nämlich nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden unter Telefon 07171 / 186866 oder im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de

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