Abmahnung Waldorf Frommer – "Plötzlich Gigolo - Verführt zur Verführung" – Tele München will € 815 – was tun?

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Im Jahr 2015 versenden die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des angeblichen Anbietens des Films „Plötzlich Gigolo - Verführt zur Verführung“ in Peer-to-Peer Netzwerken. Sie fordern für den Rechteinhaber Tele München die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von € 815,00.

Waldorf Frommer Abmahnung – berechtigt oder nicht?

Ob eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Plötzlich Gigolo - Verführt zur Verführung“ berechtigt ist oder nicht, kommt darauf an, ob der Anschlussinhaber Täter oder Störer der Urheberrechtsverletzung war. Gehen Sie davon aus, dass der Film tatsächlich über eine Internettauschbörse angeboten wurde. Lassen Sie jedoch prüfen, ob der Anschlussinhaber hierfür überhaupt verantwortlich ist. In vielen Fällen ist der Abgemahnte nicht einmal zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verpflichtet.

Familienväter mit volljährigen Kindern haften meist nicht

Entscheidend für eine Haftung ist, ob der Abgemahnte anderen Personen wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Familienangehörige, Gäste, Mieter u. a. die Nutzung seines Internetanschlusses gestattet und hierbei Pflichten wie z. B. das Verbot der Tauschbörsennutzung verletzt hat.

Gegenüber volljährigen Familienmitgliedern bestehen bei einem Erstverstoß überhaupt keine Pflichten, so dass ein Familienvater mit volljährigen Kindern im Haushalt weder selbst haftet (sofern er nicht Täter war) noch unbedingt einen Täter präsentieren muss. Immerhin kann eines der Kinder der Täter sein, für keines haftet er jedoch, da alle volljährig sind.

Keine Haftung – keine modifizierte Unterlassungserklärung

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass angesichts des gerade Gesagten die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oft vollkommen falsch ist. Verbraucherzentralen oder Rechtsschutzversicherungen raten oft sofort zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne Prüfung des Einzelfalls. Damit anerkennt man jedoch den Unterlassungsanspruch, den Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Tele München geltend macht und bindet sich lebenslang an einen Unterlassungsvertrag.

Praxistipp: Wer nichts gemacht hat, muss auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Schon gar nicht muss er € 100 oder € 150 an Waldorf Frommer bezahlen.

Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Matthias Hechler. M.B.A. beraten

In meiner täglichen Praxis gibt es einen ganz erheblichen Anteil von Fällen, in denen der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet und deshalb weder etwas bezahlen noch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben muss.

Auch wenn Sie meinen, unschuldig zu sein, sollten Sie zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen auf die Abmahnung reagieren. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt haften bzw. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende) anrufen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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