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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – J. Edgar – Warner Bros Entertainment

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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - J. Edgar - Warner Bros Entertainment: Die Verfilmung über den Gründer und langjährigen Direktor des FBI J. Edgar Hoover hat auch bei der deutschen Filmgemeinde viele Freunde gefunden. Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass der Film nicht auf legalem Wege in die Wohnzimmer gelangte, besteht die Gefahr einer Abmahnung. In dem aktuell vorliegenden Fall hat das große Unternehmen Warner Bros Entertainment die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, die angebliche Rechtsverletzung an dem Film J. Edgar abzumahnen. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Die hieraus resultierende Forderung umfasst unter anderem die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 956,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Beide Bereiche der Forderung müssten getrennt voneinander bewertet und kritisch geprüft werden. Wenn auch in den meisten Fällen der Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden muss, bedeutet das nicht, dass auch der geforderte Geldbetrag in vollem Umfang durchgesetzt werden kann. Die Geldforderung besteht aus zwei Anteilen: 506,00 Euro Anwaltskosten sowie 450,00 Euro Schadensersatz. Im Zusammenhang mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen J. Edgar muss geprüft werden, ob nicht etwa unberechtigte Anteile zurückgewiesen werden können.

Vor einer Reaktion auf eine Abmahnung sollte sich der Betroffene ausgiebig und zeitnah zu den möglichen Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung beraten zu lassen. Dr. Wachs bietet hierzu die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an. Dr. Wachs ist unter der Rufnummer 040 411 88 15 70. erreichbar.  

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