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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Zorn der Titanen

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht für den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH mit einer Abmahnung gegen die Urheberrechtsverletzung an dem Werk Zorn der Titanen vor. Dem Betroffenen wird in der Waldorf Frommer Abmahnung vorgeworfen, dass über den Internetanschluss das streitgegenständliche Filmwerk zum unerlaubten Download angeboten wurde. Grundlage der Abmahnung ist eine vorangegangene Ermittlungsarbeit einer sogenannten Anti-Piracy Firma. Dieses Unternehmen durchsucht im Auftrag der Rechteinhaber die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke hinsichtlich des unerlaubten Downloadangebotes urheberrechtlich geschützter Dateien - hier Zorn der Titanen. Da im Rahmen dieser Ermittlungsarbeit lediglich der Anschlussinhaber und nicht direkt der Täter ermittelt werden kann, wendet sich die Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Abmahnung für Zorn der Titanen erst einmal an den Anschlussinhaber.

Dem Anscheinsbeweis nach wird erst einmal davon ausgegangen, dass dieser die Rechtsverletzung an dem Film begangen hat. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Da sich heutzutage eine Vielzahl von Person einen Anschluss teilt, ist es nicht immer eindeutig, wer der Täter ist.

Mit der Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Filmes Zorn der Titanen wird aufgezeigt, gegen welche Gesetze verstoßen wurden und was der Rechteinhaber in Folge dessen von dem Abgemahnten in Zukunft erwartet. In der Regel umfasst dieses, den Film Zorn der Titanen nicht mehr in Filesharingbörsen anzubieten und widerrechtlich erlangte Kopien zu vernichten. Dieser Unterlassungsanspruch ist der Mittelpunkt der Abmahnung. Der Rechtsverletzer kann gesetzlich geregelt dazu verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung darüber abzugeben, dass er das abgemahnte Verhalten beendet und nicht wiederholt. Sollte er hiergegen verstoßen, so hat er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu verpflichten. Wenn dieses Versprechen abgegeben wurde, dann ist die Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Der Rechteinhaber muss dann davon ausgehen, dass von dem Abgemahnten keine weiteren Rechtsverstöße in Bezug zu der Angelegenheit ausgehen. Eine einstweilige Verfügung oder eine kostenintensive Unterlassungsklage ist damit abgewehrt.

In der Regel muss solch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Zorn der Titanen auch eine Frist gesetzt ist. Bis zu diesem Tag muss eine Unterlassungserklärung bei der Gegenseite eingegangen sein.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten so eine Erklärung zu formulieren. Ziel ist es immer, so wenig wie nötig zu bestätigen. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat in der Abmahnung bereits einen Formulierungsvorschlag beigefügt. Vorschlag deswegen, da es lediglich eine von unterschiedlichen Möglichkeiten einer schriftlichen Fassung ist. Im Internet findet sich eine Vielzahl von Vordrucken, die Abgemahnten angeboten werden. Hier steht der Abgemahnte vor dem ersten Problem: Woher eine Unterlassungserklärung bekommen?

Die in den Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Viele Anwälte und Initiativen raten davon ab, die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen vorbehaltlos zu verwenden. Für einen optimalen Schutz müssen die Erklärungen oft in unterschiedlichen Punkten abgemildert werden.

Bei der weiteren Suche im Internet stoßen Empfänger solch einer Waldorf Frommer Abmahnung in der Regel auf diverse Foren, in denen angeraten wird, eine auch dort verfügbare Unterlassungserklärung zu verwenden, die lediglich in einigen Punkten angepasst werden muss. Eine Garantie oder eine Gewähr gibt für diese Vordrucke jedoch niemand. Teilweise müssen die Erklärungen durch vorangegangene fehlerhafte Formulierung ergänzt werden. Wirklich Sicherheit darüber welche Qualität so eine Unterlassungserklärung aus dem Internet hat, das lässt sich nicht pauschal sagen. Trotzdem sind diese frei verfügbaren Unterlassungserklärungen in vielen Fällen besser und vorteilhafter als die in den Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen. Somit steht der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung für Zorn der Titanen vor einem weiteren Problem: Wie erkenne ich eine gute Unterlassungserklärung? Dieses lässt sich nicht pauschal sagen. Im Optimalfall ist so eine Erklärung von einem Anwalt verfasst. Doch auch hier darf nicht vergessen werden: Wie Pilze schießen Kanzleien aus dem Boden, die Abgemahnten Hilfe anbieten und Unterlassungserklärungen verfassen. Die Qualität variiert durch wenig Erfahrung in dem Bereich massiv.

Neben diesem zentralen Punkt der Unterlassungserklärung geht es jedoch auch um Geld. In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Filmes Zorn der Titanen fordert die gegnerische Seite einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro. Zu der Verteidigung gegen die Waldorf Frommer Abmahnung gehört auch, die Höhe der Geldforderung zu prüfen. Dieses geschieht anhand einer Vielzahl von Abhängigkeiten. Es muss hinterfragt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat: Anschlussinhaber oder Dritte. Es muss hinterfragt werden, ob die geforderte Summe angemessen ist. Anhand der Beantwortung kann die Summe möglicherweise reduziert oder zurückgewiesen werden.

Wenn auch Sie mit solch einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Filmes Zorn der Titanen konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Neben unserer Aufklärungsarbeit in Blogs und Portalen bieten wir Abgemahnten auch eine kostenlosen, telefonische Ersteinschätzung. Hierin berät Sie Rechtsanwalt Dr. Wachs persönlich über die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Wenn Sie Fragen zu der Abmahnung haben, können Sie sich im Rahmen eines ersten, unverbindlichen Gesprächs gerne an uns wenden. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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