Abmahnung Waldorf Frommer Sons of Anarchy Staffel 6

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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der Serie „Sons of Anarchy Staffel 6 - Folge 1 (TV Folge)" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Über wessen Internetanschluss die Serie „Sons of Anarchy - Staffel 6 - Folge 1" und andere unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk angeboten wurde, hat mit einer Abmahnung rechnen. Das Unternehmen Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München beauftragt, die vorgeworfene Rechtsverletzung an der Serie mit einer sog. Abmahnung zu verfolgen. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, dass eine oder mehrere Folgen der Serie unerlaubt über den Internetanschluss Dritten zum Download angeboten wurden. Die 20th Century Fox macht Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung angefallener Anwaltskosten geltend.

Der Betroffene kann sich gegen Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sons of Anarchy Staffel 6 - Folge 1 (TV Folge)" wehren

Keinesfalls sollte man sich selbst an Waldorf Frommer wenden. Dabei kommen meist Fehler vor, die nicht mehr gutzumachen sind. Wenn Sie die Anwaltskanzlei Hechler beauftragen, kann Ziel einer Verteidigung sein, die Kosten ganz abzuwehren und, sofern erforderlich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was muss man bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Folgen der Serie Sons of Anarchy Staffel 6 beachten?

In der Abmahnung ist eine kurze Frist gesetzt. Diese sollte in jedem Fall eingehalten werden. Wer nicht fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung wegen Feuchtgebiete reagiert, muss mit gerichtlichen Konsequenzen wie z.B. einer Klage oder einem Mahnverfahren rechnen.

Was die Anwaltskanzlei Hechler im Falle der Abmahnung wegen „Sons of Anarchy" für Sie tun kann

Ziel der Verteidigung ist die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ein Termin vor Ort in unserer Kanzlei ist nicht notwendig. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Für dieses Gespräch fallen keine Gebühren an. Wir verteidigen Sie außergerichtlich zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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