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Abmahnung Waldorf Frommer – „Supernatural“

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Abmahnung Waldorf Frommer – „Supernatural“ – Was tun?

Konsequent geht der Rechteinhaber Warner Bros. Unter Zuhilfenahme der Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gegen diejenigen vor, denen im Rahmen einer Abmahnung zur Last gelegt wird, urheberrechtlich geschützte TV Serien in einem Netzwerk verbreitet zu haben. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um die Episoden „Supernatural – Halt & Catch Fire (TV-Folge)“, und „Supernatural – There’s No Place Like Home (TV-Folge)“. Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung macht die Gegenseite Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Solch eine Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Wenn nicht auf die Abmahnung von Waldorf Frommer für „Supernatural“ reagiert wird, kann die Gegenseite ein Mahnverfahren oder im äußersten Fall sogar eine Klage anstreben. Daher sollte nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Supernatural“ so behandelt werden, dass die Interessen des Abgemahnten optimal vertreten werden.

Was gibt es im Zusammenhang mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Supernatural“ zu beachten?

In der Abmahnung macht die gegnerische Seite ein Angebot, die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Der Betroffene muss nicht vorbehaltlos und ohne Prüfung auf die Forderung reagieren und dem Angebot nachkommen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die von der Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche kritisch durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Ziel hierbei ist es, unberechtigte Anteile zurückzuweisen und eine optimal angepasst Unterlassungserklärung abzugeben.

Viele Abgemahnte berichten in unterschiedlichen Internetforen davon, die Angelegenheit ohne anwaltliche Hilfe beendet zu haben. Sicherlich besteht die Möglichkeit, sich im Falle einer Abmahnung ohne anwaltliche Vertretung zu verteidigen. Hierbei muss jedoch gesagt werden, dass die Erfolgsaussichten nicht allzu hoch sind. Nur wer Nerven aus Stahl hart und es in Kauf nimmt, sich drei Jahre lang mit der Gegenseite auseinander zusetzen, der hat vielleicht das Glück, nicht verklagt zu werden. Immer wieder berichten Betroffene davon, dass sie das Abmahn-Verfahren so beendet haben. Auf der andern Seite steht eine Vielzahl von Personen, die mit einer Waldorf Frommer-Klage konfrontiert wurden. Daher sollte nach dem Erhalt der Abmahnung das Ziel sein, die Abmahnung von Waldorf Frommer für „Supernatural“ abschließend aus der Welt zu räumen.

Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für „Supernatural“ kann sich der Betroffene wehren.

Die gegnerische Seite geht im Falle einer Abmahnung immer davon aus, dass der registrierte Anschlussinhaber direkt für die rechts Verletzung verantwortlich ist. Nicht immer sind die Fälle so einfach gelagert, wie es in der Abmahnung dargestellt wird. Daher sollte Geldforderung der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Supernatural“ nicht vorschnell und unüberlegt gezahlt werden. Ähnlich verhält es sich mit der geforderten Unterlassungserklärung in der Regel ist der Waldorf-Frommer-Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Von diesem Recht sollte der Betroffene Gebrauch machen.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle einer Waldorf Frommer-Abmahnung für „Supernatural“?

Wenn auch Sie mit einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen der Serie „Supernatural“ konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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