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Abmahnung Waldorf Frommer The Dark Knight Rises Batman

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht derzeit im Rahmen einer Abmahnung gegen diejenigen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, den Film „The Dark Knight Rises" im Internet zum Download angeboten zu haben. Dem Betroffenen wird zur Last gelegt, den aktuell veröffentlichten Film in einem Peer-to-Peer Netzwerk herunter und zeitgleich hochgeladen zu haben.

Wegen dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzei Waldorf Frommer aus München für den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 Euro.

Solch eine Abmahnung ist für die meisten Empfänger eine große Überraschung. Irgendwie hat man schon davon gehört, dass die Filesharing-Börsen von sogenannten Anti-Piracy Firmen überwacht werden - dass es einen trifft, daran denken jedoch die wenigsten. Wenn dann auch noch die Suchmaschine bemüht wird und die Suchergebnisse von der Klagefreudigkeit der Kanzlei Waldorf Frommer berichten, dann sind die Sorgen noch größer. Damit die Angelegenheit wegen der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Dark Knight Rises" abschließend beendet wird und nicht noch jahrelang nachhängt, muss der Empfänger der Abmahnung angemessen reagieren.

Dazu gehört die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Dark Knight Rises" angesetzte Frist einzuhalten. Wer nicht auf die Abmahnung regiert, der muss mit einer einstweiligen Verfügung oder einer kostenintensiven Unterlassungsklage rechnen. Das will natürlich niemand. Daher sollte die Waldorf Frommer Abmahnung für den Film „The Dark Knight Rises" ernst genommen werden. Das Frist-Ende ist in der Regel mehrmals in dem Abmahnschreiben angegeben. Notieren Sie dieses.

Nun reicht es leider nicht aus, nur fristgerecht zu handeln, es muss auch korrekt vorgegangen werden. Hierzu zählt erst einmal, die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Filmes „The Dark Knight Rises" zu hinterfragen. Es muss der Einzelfall berücksichtigt werden, unter dessen Bedingungen die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Dark Knight Rises" stattgefunden hat. Fragen wie z. B.:

Wer hat die Rechtsverletzung begangen - Anschlussinhaber oder Dritte?

Hat der Anschlussinhaber den Internetanschluss ausreichend gegen Fremdzugriffe abgesichert?

Ist er seinen Prüf- und Sicherungspflichten nachgekommen?

Ist die Geldforderung angemessen oder überhöht?

Welche weiteren besonderen Umstände gibt es im Zusammenhang mit der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Dark Knight Rises" zu beachten?

All diese Fragen sollten vor einer Verteidigung nicht unbeantwortet bleiben. Ziel ist, Argumente zu finden, die eine Zurückweisung oder Verringerung der geforderten 956,00 Euro möglich macht.

Mittelpunkt der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Dark Knight Rises" ist jedoch nicht die Geldforderung sondern der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. In dieser soll sich der Betroffene verpflichten, den Film „The Dark Knight Rises" nicht mehr im Internet zum Download anzubieten und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In solch kurzen Sätzen lassen sich die Anforderungen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, wiedergeben. Nun ist es in der Praxis jedoch so, dass die mitgeschickten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Zum einen werden sie regelmäßig als Schuldanerkenntnis gewertet, zum anderen wird oft der Vermerk eingebracht, die geforderte Geldsumme zu zahlen. Das muss der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Dark Knight Rises" nicht unterzeichnen.

Es ist jedem Empfänger einer Abmahnung freigestellt, eine neu formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist im Optimalfall von einem Anwalt verfasst, der sich in der Materie auskennt. Mit der Neuformulierung soll nur so wenig wie möglich bestätigt werden wie wirklich notwendig ist.

Teilweise kursieren im Internet Anleitungen nach dem Motto „Ich formuliere meine eigene Unterlassungserklärung". In diesem Kontext wird in der Regel dazu geraten, die Zahlung komplett zu verweigern. In manchen Fällen mag diese Art der Selbsthilfe wirklich sinnvoll sein. In anderen Fällen, gerade wenn sich der Betroffene unsicher ist und dem weiteren Druck wohlmöglich nicht standhält, kann hiervon nur abgeraten werden. Es ist nämlich nicht so einfach, die Zahlung zu verweigern und die Angelegenheit wegen der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Dark Knight Rises" ist damit beendet.

Die Praxis hat gezeigt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer durchaus weiter Zahlungsaufforderungen verschickt. Das bedeutet für den Betroffenen, sich permanent erneut mit der Abmahnung für „The Dark Knight Rises" befassen zu müssen. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Falle einer unangemessenen Reaktion durchaus Klage erhebt.

Damit all diese möglichen Probleme vermieden werden, bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte einen umfassenden Verteidigungs-Service. Bevor Sie sich jedoch für oder gegen unsere Inanspruchnahme entscheiden, können Sie sich gerne im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung an uns wenden. In diesem ersten Gespräch berät Sie Dr. Wachs zu Chance und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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