Abmahnung Waldorf Frommer | Twentieth Century Fox | Abraham Lincoln Vampirjäger

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertritt den Rechteinhaber Twentieth Century Fox und spricht wegen des illegalen Anbietens des Films „Abraham Lincoln Vampirjäger" in Internettauschbörsen Abmahnungen aus. Die Rechtsanwälte fordern einen Schadensersatzbetrag von EUR 956,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Dieses Vorgehen ist kein Betrug im rechtlichen Sinne, sondern eine ernstzunehmende Sache.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Den Fall selbst in die Hand nehmen. Hier macht man als Laie Fehler, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Sie stellt ein Schuldeingeständnis dar. Auch eine Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern.
  • EUR 100,00 ohne vorheriges Einverständnis bezahlen. Wer EUR 100,00 bezahlt, hat die Schuld bereits eingestanden und kann die restliche Forderung auch noch begleichen, denn jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar und die Abmahnkanzlei kann sofort den maximalen Schadensersatz vor Gericht einklagen. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nicht anwendbar.

Was ist zu tun?

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Schalten Sie einen spezialisierten Anwalt ein. Wir erstellen für Sie eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis.
  • Dann argumentieren wir, warum die Abmahnung in Ihrem speziellen Fall eventuell nicht rechtmäßig war, weil Sie zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt haben oder der Täter jemand anders war.

Bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, davon 3.500 von Waldorf Frommer
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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