Abmahnung Waldorf Frommer | Universum Film | Episode 50

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Filme in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk Episode 50.

Wenn die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH tätig wird, so geht es in letzter Zeit um Filme wie

  • Episode 50
  • Der Übergang - Rites of Passage
  • Tore der Welt
  • Act of Valor
  • The Raven
  • Catch 44 - Der ganz große Coup
  • Drive
  • Streetdance 2 3D
  • Carjacked
  • Dark Tide

Was tun?

Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Unterschrift ist grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis, zumindest als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. 

Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass die streitgegenständliche Datei über den eigenen Internetanschluss zum Download angeboten worden ist, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages von EUR 956,00 ist Vorsicht geboten. Hier liegen viele Probleme, die meist noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, was für den Abgemahnten auch Chancen bietet.

Machen Sie keine Experimente!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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