Abmahnung Waldorf Frommer - Veronica Mars (Film) - Was tun? Richtig reagieren bei € 815 Forderung

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt durch die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen verschicken. Gegenstand dieser Abmahnungen sind Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Veronica Mars“ aus dem Jahre 2014. Betroffenen wird vorgeworfen, den Film im Internet angeboten haben.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Derartige Schreiben von Waldorf Frommer nennen sich Abmahnungen und sollen den Betroffenen darauf hinweisen, dass über seinen Internetanschluss der Film „Veronica Mars“ illegal angeboten wurde. Oft wissen die Abgemahnten dies überhaupt nicht, weil sie anderen den Internetanschluss zur Verfügung gestellt haben (z. B. innerhalb der Familie oder einer Wohngemeinschaft) und diese Personen für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Nicht selten gibt auf Nachfrage niemand die Tat zu. Dies geschieht oft aus Scham, oft aber wissen die Täter selbst nicht, dass sie den Film „Veronica Mars“ bereits beim Streaming auf Popcorn Time angeboten haben. Nicht selten hört man die Aussage „mein Freund ist Ausländer und wusste das nicht“ oder „ich hab nur nach einem Trailer gesucht“. Diese Ausreden sind rechtlich irrelevant. Die Frage ist allerdings, ob der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung haftet.

Wer haftet bei der Abmahnung von Waldorf Frommer?

Nicht selten haftet überhaupt niemand! Der Anschlussinhaber haftet nur, wenn er Täter war oder er z. B. vergessen hat, seinen Mitbenutzern die Nutzung von Internettauschbörsen zu verbieten (sogenannte Störerhaftung). Hat der Anschlussinhaber alles richtig gemacht, haftet er überhaupt nicht. Insbesondere gibt es keine grundsätzliche Haftung des Anschlussinhabers, wie oft irrtümlich angenommen wird.

Hat der Anschlussinhaber alle Mitnutzer nach der Urheberrechtsverletzung gefragt und niemand hat die Tat zugegeben, so ist es nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes oft so, dass überhaupt niemand haftet.

Hüten Sie sich vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Aufgrund der vielen Falschinformationen – insbesondere von Verbraucherschutzverbänden – denken die Abgemahnten oft, man müsse auf jeden Fall eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben und das meiste sei damit erledigt. Das Gegenteil ist der Fall: Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag und kann pro Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00. Es kursieren zahlreiche Urteile im Internet, bei denen Abgemahnte wegen modifizierter Unterlassungserklärungen und vorbeugenden Unterlassungserklärungen zur Zahlung von € 6.000,00 und mehr verurteilt wurden. Dabei bestand in vielen Fällen überhaupt keine Notwendigkeit zur Abgabe dieser modifizierten Unterlassungserklärung.

Noch unsinniger ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und € 150 an Waldorf Frommer zu bezahlen, wenn man nicht haftet. Wer so handelt, hat quasi sämtliche Forderungen der Gegenseite erfüllt und die Schuld eingestanden.

Was tun bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung?

Bewahren Sie Ruhe und einen klaren Kopf. Lassen Sie sich nicht von irgendwelchen Anwälten aus dem Internet eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ verkaufen, ohne dass man überhaupt geprüft hat, ob Sie diesen lebenslang gültigen Vertrag unterschreiben müssen. Lassen Sie von einem Spezialanwalt prüfen, ob Sie überhaupt in irgendeiner Weise bei der Waldorf Frommer Abmahnung haften.

Kostenlose Erstberatung – keine modifizierte Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

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