Abmahnung Waldorf Frommer - Wild Card (Film) - Was tun? Richtig reagieren bei € 815 Forderung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verschicken Abmahnungen wegen des angeblichen Verbreitens des Films „Wild Card” im Internet im Auftrag der Universum Film GmbH.

Betroffene sollen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und € 815,00 bezahlen, die sich aus € 215,00 Anwalts- und Aufwendungskosten und € 600,00 Schadensersatz zusammensetzen. Hauptforderung der Waldorf Anwälte wegen des Anbietens des Films „Wild Card” ist allerdings der Unterlassungsanspruch. Erfüllt man ihn, etwa durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verschlechtern sich die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Kostenforderung von € 815,00 vorzugehen.

Wer nichts gemacht hat, muss keine Unterlassungserklärung abgeben

Im Internet findet man veraltete Ratschläge, wonach man zunächst immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben sollte. Veraltet zum einen deshalb, weil man die von Waldorf Frommer mitgeschickten Unterlassungserklärungen überhaupt nicht mehr modifizieren kann bzw. muss.

Zum anderen hat der Bundesgerichtshof mittlerweile 3 wegweisende Entscheidungen veröffentlicht, wonach die Haftung des Anschlussinhabers in vielen Fallkonstellationen entfallen kann. Lassen Sie daher unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung schulden oder nicht.

Wann entfällt die Haftung bei einer Waldorf Frommer Abmahnung?

Die Verteidigung „ich habe nichts gemacht”, „niemand hat etwas runtergeladen” oder „alles Abzocke” ist vollkommen ungeeignet, die von der Universum Film GmbH gestellten Forderungen zu entkräften.

Fakt ist, dass jemand den Film über den ermittelten Internetanschluss geladen hat. Die Ermittlungssoftware der Ipoque GmbH wurde bereits zigfach gerichtlich auf ordnungsgemäße Funktion bestätigt. Ein Gutachten hierzu kostet ca. EUR 4.000,00 bis EUR 6.000,00, so dass man tunlichst darauf verzichten sollte, den angeprangerten Uploadvorgang des Films „Wild Card” zu bezweifeln.

Allerdings gibt es viele Sachverhalte, in denen der Anschlussinhaber nicht haftet. Eine vollständige Zurückweisung der Forderungen kommt in Betracht, wenn Dritte (z. B. Partner, Kinder, Gäste, Besucher, Mieter) den Internetanschluss nutzen und der Abgemahnte bezüglich dieses Personenkreises keine Belehrungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Speziell sind dies die Fälle mit minderjährigen oder volljährigen Kindern oder Partnern.

Waldorf Frommer Abmahnung – Die beste Reaktion

Wer Ihnen ohne Prüfung Ihres Einzelfalls zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung rät, kennt sich entweder mit der Rechtslage nicht aus oder berät Sie bewusst falsch.

Jeder Fall muss gründlich geprüft werden. Dann entscheidet man, ob man überhaupt die lebenslang gültige Unterlassungserklärung (in modifizierter Form) abgibt oder nicht.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias HechlerM.B.A., steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-waldorf-frommer-veronica-mars-film-was-tun-richtig-reagieren-bei-forderung_067259.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema