Abmahnung Waldorf Frommer - Wrong Turn 6 - Keine € 815 bezahlen! Nichts unterschreiben!

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Inhaber von Internetanschlüssen erhalten momentan Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH mit der Forderung nach € 815,00 und einer strafgesicherten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Sie sollen Filme wie „Wrong Turn 6“ illegal im Internet angeboten haben. Der Vorwurf scheint absurd, da niemand bewusst etwas anbietet. Meist hat jedoch tatsächlich jemand den Film gestreamt oder Besucher waren die Übeltäter. Die Frage ist nun, in welchen Fällen der Anschlussinhaber bei dieser Abmahnung von Waldorf Frommer überhaupt haftet und was zu tun ist.

Keine modifizierte Unterlassungserklärung aus Internetforen

Bleiben Sie nach Erhalt der Abmahnung ruhig. Oft müssen Sie als Abgemahnter keine modifizierte Unterlassungserklärung wegen des Films „Wrong Turn 6“ abgeben. Auch wenn die Waldorf Frommer Anwälte in ihrem Schreiben die Rechtslage als aussichtslos und so darstellen, als ob der Abgemahnte immer als Täter oder Störer hafte, so ist dies in vielen Fällen schlicht und einfach falsch.

Bevor Sie tätig werden und einen Anwalt beauftragen, sollten Sie sich immer verschiedene Meinungen einholen. Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Es gibt günstige und teure sowie Anwälte, die standardmäßig zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten (was sehr oft gerade der falsche Weg ist) und Anwälte, die fallbezogen entscheiden, was zu tun ist.

Schon gar nicht sollten Sie sich selbst vertreten und einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet nutzen. Eine Unterlassungserklärung abzugeben bedeutet, das Handtuch in den Ring zu werfen und aufzugeben. Eine fachgerechte Verteidigung gegen die Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Wrong Turn 6“ sieht anders an.

Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht!

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung des Anschlussinhabers ausdrücklich verneint, wenn volljährige Kinder im Haushalt wohnen und einer von ihnen der Täter war. Dies gilt bei einem Erstverstoß. Aber auch bei minderjährigen Kindern, dem Partner, Mitbewohnern, Gästen, Mieter etc. kann die Haftung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Praxistipp: Wenn Sie nicht wissen, wer der Täter ist, sollten Sie niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Erst Recht nicht, wenn Sie Wohnungen oder Zimmer vermieten. In diesen Fällen haben Sie überhaupt keine Kontrolle, ob sich die Urheberrechtsverletzung wiederholt und Sie aufgrund der modifizierten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 oder mehr bezahlen müssen.

Wer sich richtig verteidigen will und die Sach- und Rechtslage dies hergibt, sollte nichts bezahlen und schon gar nichts unterschreiben.

Kostenlose Erstberatung bundesweit 

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

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