Abmahnung Waldorf Frommer – X-Men: Zukunft ist Vergangenheit

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Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten, weil Sie angeblich den Film „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ illegal in einer Internettauschbörse angeboten haben sollen? Sie sollen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (Unterlassungserklärung) unterschreiben und € 815,00 bezahlen?

Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig: Sofern Sie unschuldig sind, müssen Sie bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und nichts bezahlen.

Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox – zahlen oder nicht zahlen?

Sobald mehrere Personen Zugang zum Internetanschluss haben, können die Tätervermutung und die Störervermutung problemlos entfallen, sofern es sich um nahe Angehörige handelt.

Hat man Gästen oder Besuchern den Anschluss überlassen und Ihnen explizit das Filesharing untersagt, entfällt die Haftung des Anschlussinhabers ebenso.

Der abgemahnte Anschlussinhaber sollte also keinesfalls eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nichts gemacht hat. Ist die Erklärung erst mal unterschrieben, gilt sie lebenslang und kann pro Verstoß Strafen von € 5.000,00 auslösen.

Erst recht sollte ein Abgemahnter keine € 150,00 bezahlen. Jede Zahlung ist nämlich ein Schuldeingeständnis. Und mit € 150,00 werden sich die Waldorf Frommer-Rechtsanwälte ohnehin nicht begnügen.

Keine Experimente bei einer Waldorf Frommer Abmahnung – Spezialanwalt einschalten

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und erläutert Ihnen gerne in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch, ob Sie als Abgemahnter überhaupt verpflichtet sind, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die € 815,00 zu bezahlen.

Sie erreichen mich unter Telefon 07171 – 18 68 66 von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Besuchen Sie auch meine Internetseite, dort finden Sie Beauftragungsformulare.

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