Abmahnung Waldorf Frommer

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Keine entscheidende Änderung der Haltung des BHG seit seinen drei jüngsten Urteilen vom 11.06.2015, die in manchen Abmahnkanzleien als großer Erfolg gefeiert werden.

Die Filesharing-Fälle werden jedoch nach wie vor auf der Grundlage der längst bekannten und bewährten BGH-Urteile, der Morpheus-Entscheidung aus 2012 und der Entscheidung mit dem Titel Sommer unseres Lebens aus dem Jahre 2010, beurteilt und entschieden. - Abmahnung Waldorf Frommer

Maßgeblich ist nach wie vor, ob es ein ernsthaftes Alternativgeschehen zu der Vermutung gibt, dass der Anschlussinhaber auch tatsächlich der Täter einer Urheberrechtsverletzung sein soll.

Mit anderen Worten stellt sich die Frage, ob auch noch neben dem Anschlussinhaber jemand anderes als ein solcher Täter in Betracht kommt.

In den drei oben zitierten Entscheidungen war der Sachvortrag der Parteien jedoch so dünn, dass der BGH zu Recht deren Einwände nicht als ernsthaftes Alternativgeschehen bewerten konnte.

Wenn Sie nunmehr eine Abmahnung erreicht, dann notieren Sie sich bitte die in der Regel kurz gewählte Frist. Zahlen und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

In manchen Fällen ist es nicht einmal notwendig eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Eine solche Unterlassungserklärung könnte ein Leben lang mit gravierenden Folgen binden.

Dies sollte man im Einzelfall überprüfen.

Da wo es erforderlich und sinnvoll erscheint eine Unterlassungserklärung abzugeben, bitte ich Sie, nicht die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abzugeben.

Sie sollten dann für eine Unterlassungserklärung einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht hierfür um Rat fragen.

Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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