Abmahnung wegen der Nutzung fremder Bilder bei eBay

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Im Auftrag eines unserer Mandanten bin ich derzeit mit der Bearbeitung einer Abmahnung wegen der nicht erlaubten Nutzung eines fremden Bildes auf der eigenen Internetseite beauftragt. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Die unerlaubte Nutzung fremder Bilder (beispielsweise solcher, die man mit der Google-Bildersuche gefunden hat) auf der eigenen Internetseite ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Die unbedachte Übernahme fremder, urheberrechtlich geschützter Werke ohne Erlaubnis ist dabei durchaus problematisch.

Die Abmahnung im Urheberrecht – eine Einführung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit einer Abmahnung mehrere Ansprüche erhoben.

Vorrangig geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Daneben bestehen Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Besonders wichtig: der Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. 

Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen hat die Abwägung der Kostenrisiken daher auch langfristig Bedeutung.

Der Zahlungsanspruch, der neben dem Unterlassungsanspruch erhoben wird, ist dagegen nur ein Teilproblem. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. 

In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftragen. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: Geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung wegzuwerfen
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  • Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung

Ich unterstütze Sie gern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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