Abmahnung wegen "Google Fonts"

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Google Fonts / Abmahnwelle 

Haben Sie eine Abmahnung erhalten wegen eines Datenschutzverstoßes? Wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten in unerlaubter Weise über das Unternehmen Google eine Schriftart bei der Gestaltung Ihrer Webseite verwendet ("Google Fonts"), ohne vorher eine Einwilligung bei Besuchern Ihrer Webseite einzuholen?

Wird weiter mitgeteilt, deshalb sei das Persönlichkeitsrecht der Gegenseite verletzt worden? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei verletzt worden, so dass Schadenersatzansprüche gemäß § 823 BGB gegen Sie bestünden. 

In dem Abmahnschreiben wird Bezug genommen auf eine "Interessengemeinschaft Datenschutz", kurz IG Datenschutz.

Es wird außerdem ausgeführt, dass einer dort als Gegner genannten Person beim Surfen im Internet aufgefallen sei, "dass Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden. Google Fonts sei auf Ihrer Webseite derart installiert worden, dass u.a. die IP-Adresse des Besuchers Ihrer Webseite an Google in den USA weitergeleitet" werde. 

Sollen Sie zu guter Letzt einen pauschalen Betrag bezahlen, damit die Gegenseite bereit ist, "die Sache auf sich beruhen zu lassen"?

Dann zahlen Sie die geforderten Beträge nicht überstürzt. Im Falle einer solchen Abmahnung sind Sie nicht rechtlos gestellt. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie darüber, was in einem solchen Fall getan werden kann. 

Ich berate Sie auch gerne zu den Möglichkeiten, Inhalte wie beispielsweise "Google Fonts" auf Ihrer Webseite einzubinden, ohne dass künftige weitere Abmahnungen drohen. 


Foto(s): Markus Waldvogel

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