Google Fonts - Abmahnung wegen DSGVO-Verletzung verhindern

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In letzter Zeit erreichen die Kanzlei vermehrt Anfragen von abgemahnten Unternehmen, denen eine Datenschutzverletzung aufgrund des Einsatzes von Google Fonts zugestellt worden ist. Was steckt dahinter und was kann man dagegen tun?

Bei Google Fonts handelt es sich um Schriftarten, die man zur visuellen Gestaltung von Texten auf Webseiten und in Apps einbinden kann. Dabei werden die Schriftarten oftmals von Google Servern geladen, die zum Teil auch außerhalb der EU stehen. Übertragen werden dabei auch personenbezogene Daten der User. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Transfer solcher Daten in ein Drittland (z.B. die USA) nicht ohne Weiteres zulässig. Eine Berufung auf das Privacy Shield Abkommen zwischen den USA und der EU ist nicht mehr zulässig, da dieses für unwirksam erklärt worden ist. 

Die Abmahnungen sind oft identisch aufgebaut. Es wird einleitend erklärt, dass eine Webseite besucht und dabei festgestellt wurde, dass Google Fonts im Einsatz sind und die Datenverarbeitung ohne richtige Aufklärung darüber und/oder ohne Einwilligung hierzu betrieben wird. Sodann wird dargelegt, dass hierbei ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt und ein Schadensersatz fällig wird. Auffällig ist dabei, dass sich Abmahnungen häufen, die nicht von einem anwaltlichen Beistand erstellt worden sind, sondern durch die abmahnende Person selbst. Gefordert wird dabei oft ein verhältnismäßig geringer Schadensersatz im Bereich von 100-200 EUR, wohl mit der Intention, dass angesichts der Summe bereitwillig gezahlt wird, bevor Schlimmeres droht. In vielen Fällen ist dabei offensichtlich, dass es sich um Musterschreiben handelt, die an zahllose Unternehmen versendet werden. Hieraus ist offenbar ein Geschäftsmodell entstanden.

Dabei ist es grundsätzlich zulässig, Google Fonts zu verwenden. Man muss dabei allerdings die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.


Wie kann man eine Abmahnung vermeiden?

Hier gibt es verschiedene Optionen:

a) Google Fonts werden nicht vom Server geladen, sondern lokal in die Webseite/App eingebunden. Es findet somit keine Verbindung mit Google Servern und auch keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt.

b) Im Cookie Consent Tool / Cookie Banner wird eine Einwilligung für die Verwendung von Google Fonts eingeholt und zusätzlich in der Datenschutzerklärung darüber aufgeklärt. Erforderlich sind zudem Standardvertragsklauseln, die von Google jedoch kostenlos angeboten werden.


Was ist zu tun, wenn man bereits eine Abmahnung erhalten hat?

Hier lautet die Devise, nicht vorschnell zu handeln. Keinesfalls sollte ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch die Höhe eines geforderten Schadensersatzes sollte genauer unter die Lupe genommen werden. Zu überprüfen ist auch, ob die Rechtsverletzung überhaupt korrekt dargelegt und dokumentiert ist. Eine falsch formulierte Abmahnung löst nämlich Gegenansprüche der abgemahnten Partei aus.


Wenn Sie sich zum Thema Datenschutz auf Webseiten und in Apps beraten lassen möchten oder eine Datenschutzerklärung benötigen, kontaktieren Sie mich gerne via E-Mail unter: info@dietrich.legal


Foto(s): Google LLC

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