Abmahnung wegen unerlaubter Bild- / Fotonutzung durch Waldorf Frommer i.A.d. Corbis GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Corbis GmbH Urheberrechtsverstöße ab. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist die unberechtigte Nutzung von Bildern (unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke).

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Fotografien bzw. Bilder ohne die erforderliche Erlaubnis der Corbis GmbH auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Häufig lässt sich in derartigen Fällen für den Verwender nicht mehr nachvollziehen, wie weit die Rechte reichen, die er z. B. bei Pixelio oder fotolia ursprünglich erworben hatte. Dabei ist der Abgemahnte in der Pflicht, den Lizenzerwerb zu beweisen.

In der uns vorliegenden Abmahnung trägt die Kanzlei Waldorf Frommer vor, dass Ihrer Auftraggeberin Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche zustehen.

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruches soll ein beiliegendes Formblatt ausgefüllt werden. Dieses dient auch zur Berechnung des konkreten Schadenersatzes.

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben.

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte des H+W Anwaltskontors unter 040 / 822 43 696 zur Verfügung. Sie erreichen uns auch am Wochenende. Wir vertreten Sie bundesweit im außergerichtlichem Verfahren zu einem fairen Pauschalhonorar.

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62
20148 Hamburg

Tel.: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
E-Mail: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.dehttp://hw-ak.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema