Abmahnung WeSaveYourCopyrights | Zooland | Club Sounds Vol. 62 | Was tun?

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Uns liegen Abmahnungen der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Namen der Zooland Music GmbH vor. Dieser Rechteinhaber lässt das illegale Verbreiten des Liedes

„Party Shaker" - „R.I.O. Feat. Nicco" in Internettauschbörsen verfolgen. Die Anwälte machen einen Unterlassungsanspruch und eine Geldforderung von EUR 450,00 geltend.

Das Lied ist auch in einem Musiksampler namens Club Sounds Vol. 62 enthalten. In der Regel wird die gesamte Datei mit über 60 Liedern heruntergeladen und dadurch auch angeboten. Dann drohen mehrere Abmahnungen, da nicht alle Lieder demselben Rechteinhaber gehören. Den Abgemahnten droht eine regelrechte Abmahnlawine mit Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro.

Was tun?

Wir empfehlen in den allermeisten Fällen die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, die zugunsten des Abgemahnten formuliert ist und alle weiteren Forderungen des Rechteinhabers nicht anerkennt. Wer sich nicht oder falsch unterwirft, dem droht ein gerichtliches Verfügungsverfahren, das im Einzelfall über EUR 1.000,00 zusätzlich kosten kann. Daher ist bei der Formulierung Vorsicht geboten. Das LG Hamburg hat (Beschluss vom 11.01.2013 - 308 O 442/12) eine Anschlussinhaberin zur Unterlassung verpflichtet, obwohl ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

Dann gilt es, die Geldforderungen zu klären. Diese sind für die Abmahnkanzlei mindestens ebenso wichtig wie die Unterlassungserklärung. WeSaveYourCopyrights bieten in der Regel EUR 450,00 als Vergleich an. Mit der richtigen Argumentation kann man im Einzelfall diese Forderung massiv reduzieren oder ganz ablehnen. Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob der Anschlussinhaber alles Zumutbare getan hat, um die erfolgte Urheberrechtsverletzung zu verhindern.

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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