Abmahnung Wettbewerbsrecht RA Göktekin i.A.v. Serap Torlak (eBay ab wann gewerblicher Verkäufer)

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Wir berichten über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Levent Göktekin aus Berlin, der im Auftrag von Serap Torlak aus Berlin tätig wird. Serap Torlak vertreibe laut RA Göktekin Elektro- und Haushaltsartikel über mehrere Online-Shops, u.a. über eBay.de.

Abgemahnt wird vorliegend ein eBay-Verkäufer, der ebenfalls Elektroartikel wie Kopfhörer zum Verkauf anbiete. RA Göktekin wirft dem Verkäufer vor, als privater Verkäufer aufgetreten zu sein, obwohl er in Wirklichkeit als gewerblicher Verkäufer tätig werde, sog. Scheinprivater.

RA Göktekin stellt bei dem Verkaufsprofil des Abgemahnten mehrere Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht fest: Innerhalb seiner Angebote soll der Abgemahnte es unterlassen haben, Verbraucher über geltendes Widerrufsrecht zu informieren. Daneben fehlten laut RA Göktekin Angaben zur Anbieterkennzeichnung sowie die Bereitstellung eines klickbaren OS-Links zur EU-Streitbeilegungsplattform.

Was wird gefordert?

RA Göktekin fordert den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten seiner Mandantin sowie zur Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.324,60 € unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 30.000 € auf.  

Was ist zu tun?

Wichtig ist, dass Sie sich klarmachen sollten, dass eine Kennzeichnung als „privater Verkäufer“ grundsätzlich nicht ausreicht, um auch rechtlich als Privatverkäufer dazustehen. Ein als „privater Verkäufer“ gekennzeichneter Verkäufer kann je nach Umfang und Art seiner Verkaufstätigkeit als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Entscheidend hierfür ist vor allem das konkrete Verkaufsverhalten im Einzelfall.

Es ist daher unbedingt erforderlich, das eigene Verkäuferprofil zunächst durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, der sich im Wettbewerbsrecht spezialisiert hat. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Die von der Gegenseite vorgefassten Unterlassungserklärungen sind oft zu unbestimmt oder zu weit gefasst. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, ob der von der Gegenseite festgesetzte Streitwert in der Höhe berechtigt ist und wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Ihr Fachanwalt kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen bzw. alternative Vorgehensweisen besprechen. Dies ist grundsätzlich auch davon abhängig, wie Ihr konkretes Verkaufsverhalten letztlich im rechtlichen Sinne einzustufen ist.

Wie wir Ihnen helfen:

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:

• schnelle Hilfe durch unsere Fachanwälte 
• persönliche und individuelle Beratung
• transparente Kosten
 • bundesweite Unterstützung

Daneben hilft das Team unserer Kanzlei auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind! Rufen Sie unsere Kanzlei gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!

 


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