Abmahnung „Willkommen im Süden“ von Waldorf Frommer - was tun?

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Lesen Sie hier, was im Falle einer Abmahnung von Waldorf Frommer für die Constantin Film GmbH wegen des Films „Willkommen im Süden" zu tun ist.

Keine Panik! Bleiben Sie ruhig. Wir helfen Ihnen.

Heute (14.03.2013) erreichten uns Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Unter anderem ging es hierbei um den Film „Willkommen im Süden" des Filmrechteinhabers Constantin Film GmbH. Die Anwälte werfen dem Abgemahnten vor, er habe den Film illegal im Internet angeboten. Er solle eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und EUR 956,00 bezahlen, weil er entweder als Täter oder als Störer für die Urheberrechtsverletzung hafte.

Sofern im Haushalt des Anschlussinhabers mehrere als Täter in Betracht kommen, so stellt sich allerdings die Frage, ob der Anschlussinhaber hierfür verantwortlich ist. Die Störerhaftung des Anschlussinhabers greift nicht, wenn dieser seine Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat.

Machen Sie keine Experimente!

Das Urheberrecht ist sehr kompliziert und die Urteile zum Thema Filesharing unüberschaubar. Überlassen Sie die Sache uns, sonst machen Sie nicht mehr korrigierbare Fehler!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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