Abmahnung zu „New Girl“ von Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer erhalten?

  • 5 Minuten Lesezeit

Hier kostenlose Erstberatung!

Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt unzählige Filesharing-Abmahnungen wegen „New Girl“ im Auftrag von Twentieth Century Fox. Haben Sie eine solche Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge, wir können Ihnen gut helfen!

Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Waldorf Frommer. Wir haben täglich mit diesen zu tun und kennen diese bestens.

Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Waldorf Frommer.

Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Die Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung zu „New Girl“ von Twentieth Century Fox auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Wie lautet der Vorwurf einer Abmahnung New Girl?

Der Vorwurf lautet: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. In der Regel verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von 915,00 (Film) oder € 619,50 und mehr (Serie).

Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen Filesharings (illegalen Tauschangebotes) zu verschicken.

Wir haben Erfahrung aus tausenden solcher Filesharing-Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer, die wie wir ihren Kanzleisitz in München haben. Lassen Sie sich von uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung helfen

Achtung!

Dabei handelt es sich nicht um Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie bei einer Abmahnung Waldorf Frommer unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, wir helfen Ihnen gerne. Unsere Erstberatung ist ja kostenlos.

Worum geht‘s bei einer Abmahnung zu der Serie „New Girl“ für Twentieth Century Fox von Waldorf Frommer?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnungen von Waldorf Frommer u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) zulasten von Twentieth Century Fox genutzt haben soll. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (BitTorrent).

Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben (PopcornTime)

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Zur Haftung eines ermittelten Anschlussinhabers, von dessen Anschluss vermeintlich eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, hat der BGH eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt und zum Ausdruck gebracht, über die heftig kontrovers diskutiert wird:

Der BGH hat nochmals in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 (BGH I ZR 154/15 „Afterlife“) klargestellt, dass der Anschlussinhaber eben nicht den Täter nennen muss.

Daran ändert auch das Urteil des BGH vom v. 30.03.2017, Az. I ZR 19/16 „Loud“, nichts.

Zwar muss der Anschlussinhaber den Namen des Familienangehörigen nennen, wenn er ihn im Rahmen von Nachforschungen erfahren hat, aber der Anschlussinhaber ist nur zu zumutbaren Nachforschungen verpflichtet. Das gilt nur für den Fall, dass er den Täter kennt.

Bis zu dieser Entscheidung war noch unklar, inwieweit der abgemahnte Internet-Anschlussinhaber zu Nachforschungen bezüglich der potenziellen Nutzung seines Anschlusses durch Dritte verpflichtet ist, um sich selbst zu entlasten. „Der BGH hat nun in seiner Entscheidung erfreulicherweise deutlich klargestellt, dass die Nachforschung lediglich auf einen möglichen Zugriff potenzieller Täter und deren Namen bezogen sind. Für Verheiratete ist es ausreichend, wenn sie dem Gericht mitteilen, dass der Ehepartner selbstständig Zugriff auf den Computer hatte. Weitergehende Nachforschungen sind dem Anschlussinhaber nicht zuzumuten.“

Der BGH hat also nochmals in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 (BGH I ZR 154/15 „Afterlife“) klargestellt, dass der Anschlussinhaber eben nicht den Täter nennen muss.

Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung zu „New Girl“ von Twentieth Century Fox?

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung per Telefon. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer solchen Filesharing-Abmahnung ein und besprechen, wie wir vorgehen:

a) Müssen Sie immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung für Twentieth Century Fox werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen. Verwenden Sie auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen.

Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Haften Sie als Anschlussinhaber automatisch?

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Die Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsanwalt Christian Giese


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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