Abmahnung zur DSGVO erhalten? Die Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt ab

  • 2 Minuten Lesezeit

1. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) – Abmahnungswelle gestartet?

Die neue DSGVO ist am 25.05.2018 vollständig in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle die dort geregelten Datenschutzvorschriften befolgen. Nach außen hin müssen im Internet vor allem gesetzeskonforme Datenschutzerklärungen vorgehalten werden.

Obwohl umstritten ist, ob Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften gleichzeitig auch Wettbewerbsverstöße darstellen, ist gerade in der ersten Zeit der Rechtsunsicherheit mit Abmahnungen zu rechnen. Es scheint auch bereits losgegangen zu sein: heise online berichtet, dass u. a. die o. g. Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits am 25.05.2018, dem Tag des Inkrafttretens, mehrere Abmahnungen versandt hat (die heise online-Meldung finden Sie unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html).

2. Was genau wird abgemahnt?

Gemäß dem zitierten Bericht sollen sich die Abmahnungen auf die angeblich nicht datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics und das Setzen von Cookies beziehen.

3. Was tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen der DSGVO erhalten?

Wenn auch Sie bereits eine Abmahnung wegen der neuen Datenschutzbestimmungen erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall fachlichen Rat einholen. Auch wenn es verlockend erscheint, die für Sie bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die 30 Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe – äußerste Vorsicht walten lassen.

Es ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt, ob und in welchem Maße Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen überhaupt wettbewerbsrechtlich relevant sind. Wenn Sie jedoch eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sind Sie daran gebunden und können diese nicht oder nur unter größten Mühen revidieren, wenn sich später herausstellt, dass Sie gar nicht wettbewerbswidrig gehandelt haben.

Eine weitere Gefahr von Unterlassungserklärungen liegt darin, dass Sie nach Abgabe einer solchen auch für das Verhalten Dritter haften, ungünstigstenfalls sogar für solches Verhalten Dritter, die Sie selbst weder beauftragt noch vorher kennengelernt haben. Wahren Sie deshalb Ihre Rechte und rufen Sie uns an, noch bevor Sie sich vielleicht voreilig selbst verpflichten und dann 30 Jahre lang die Konsequenzen tragen müssen.

4. Wir raten Ihnen:

  • Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen, auch bei kurzer Frist!
  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit dem Abmahner oder dessen Rechtsanwälten auf.
  • Geben Sie noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, vor allem keine Unterlassungserklärung.
  • Zahlen Sie noch keine Abmahnkosten.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Fachanwalt beraten, der auf diese Art von Abmahnungen spezialisiert ist.

5. Warum unsere Kanzlei?

Das Datenschutzrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz” und „IT-Recht“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert und ist Fachanwalt für IT-Recht. Ebenso ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter des TÜV Rheinland und verfügt damit im Bereich Datenschutzrecht über die notwendige Expertise.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Webseiten- oder Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Wir erstellen AGB und Datenschutzerklärungen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

zertif. Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


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