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Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer i. A. d. LEONINE Distribution GmbH

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Mir liegt eine aktuelle Anfrage betreffend zwei Abmahnungen der Kanzlei Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH vor.

In den ausgesprochenen Abmahnungen wird jeweils eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an nachfolgenden geschützten Werken geltend gemacht:

"Midway- Für die Freiheit" (Film)

"Rambo V- Last Blood" (Film)

Dem Adressaten der Abmahnung wird als ermitteltem Anschlussinhaber ein öffentliches Zugänglichmachen über ein P2P-Netzwerk vorgeworfen.

Die Abmahnungen beinhalten die Forderung zur:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 700,00€
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 215,00€

Rechtslage:

Der rechtliche Hintergrund der Abmahnung ist mit der Funktionsweise der betreffenden P2P-Netzwerke, auch Tauschbörsen genannt, zu erklären. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht (Filesharing). Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Ratschlag:

Wir raten dazu, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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