Abmahnungen Kanzlei Waldorf Frommer für Tele München und Universum Film

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Aktuell verteidigen wir gegen zwei urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, ausgesprochen für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft und die Universum Film GmbH. In beiden Abmahnungen werden unserer Partei vermeintliche Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) vorgeworfen.

Es handelt sich bei den abgemahnten Werken um zwei Filmwerke:

  • Point Break (Tele München)
  • The Hateful 8 (Universum Film)

Was fordert die Gegenseite?

Aufgrund dieses Vorwurfes wird jeweils neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von unserer Mandantschaft auch ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von jeweils 915,00 € gefordert.

Erfahrungsgemäß besteht die Problematik, dass noch eine Reihe von weiteren Filmwerken über die Tauschbörse getauscht wurden. Zur Absicherung sollte die Möglichkeit der Abgabe von sogenannten vorbeugenden Unterlassungserklärungen in Betracht gezogen werden. Dies muss in Ihrem spezifischen Einzelfall besprochen werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sie sollten die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben, da diese als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft, oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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