Abmahnungen vom Deutschen Konsumentenbund e.V. | Unzulässige Werbung gem. Heilmittelwerbe-Gesetz

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Die Abmahner

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. (Arheilger Weg 11, 64380 Roßdorf) mahnt häufig unlautere Geschäftspraktiken im Konsumbereich ab. Unter https://www.konsumentenbund.de/ informiert er umfassend über seine Tätigkeit.

Der Vorwurf

Beispielsweise wurde jüngst die Werbung mit einer „Krebstherapie“, die nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig sei, bemängelt. Dauerbrenner ist aber offenbar die Abmahnung fehlender oder unvollständiger Impressen. 

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 258,94 Euro. 

Unsere Einschätzung

Für Werbung in Bezug auf Heilbehandlungen existieren diverse Vorschriften. Insbesondere in Bezug auf die Anpreisung einer Behandlung für Krankheiten wie Krebs gegenüber Verbrauchern gelten strenge Regeln. Jedenfalls darf nicht der Eindruck erweckt werden, die Krankheit sicher verhüten, erkennen, beseitigen oder lindern zu können. 

Geschätzt 90 % aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach TMG, auch Anbieterkennzeichnung genannt. Ein ordnungsgemäßes Impressum muss den Vorgaben entsprechend in die Seite eingebunden werden, um häufig ergehende Abmahnungen zu vermeiden.

Unser Rat

Wenn Sie eine Abmahnung des Konsumentenbunds erhalten haben, ist eine zügige Reaktion gefordert. Es droht sonst die kostspielige Einleitung gerichtlicher Maßnahmen.

Geben Sie dennoch keine Unterlassungserklärung ab, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen! Wenn Sie sich zu weitreichend verpflichten, steigt das Risiko, dass Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlungen fällig werden. Der Verbund wird die Einhaltung ihrer Erklärung kontrollieren – immer wieder wird von der Geltendmachung von Vertragsstrafen berichtet. Lassen Sie sich also durch die geringen Kosten nicht dazu verleiten, das Risiko, dass in einer Unterlassungserklärung schlummert, zu unterschätzen. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal.

Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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