Abmahnungen wegen der TV-Serie „Supernatural” – „Fan Fiction”

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Aus München erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer (https://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) im Namen der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist die Folge der TV-Serie „Supernatural“ – „Fan Fiction“. Diese sollen die abgemahnten Anschlussinhaber auf einer Online-Tauschbörse hochgeladen und somit anderen Nutzern selbiger widerrechtlich zum Download angeboten haben. Dieses Anbieten stellt jedoch ein Recht des Rechteinhabers in der Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Geschieht dies ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment, ist eine Rechtsverletzung an dem urheberrechtlich geschützten Werk zu bejahen.

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

In der Regel können sich die Anschlussinhaber diesen Vorwurf nicht erklären. Zu berücksichtigen ist aber, dass bei Online-Tauschbörsen zu beachten ist, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie als Anschlussinhaber aber selbst nicht das Herunterladen erklären können, ist weiterhin zu beachten, dass es die Regel ist, dass Sie als Anschlussinhaber vorerst in Anspruch genommen werden, da gegen Sie vorerst die Vermutung besteht, dass Sie die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV- Serie „Supernatural“ – „Fan Fiction“ auch begangen haben.

Doch keine Panik! Können Sie hinreichend darlegen, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural“ – „Fan Fiction“ begangen haben kann, so ist ein Teil der Forderungen in Höhe des geforderten Schadensersatzes zurückzuweisen. Denn der Schadenersatzanspruch wird lediglich gegen denjenigen begründet, der die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural“ – „Fan Fiction“ veranlasst hat. Zwar können Sie dann noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig.

Um sich eine auf Grund dessen unter Umständen bestehende Abwehrmöglichkeit nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig den geforderten Betrag zahlen. Nach der Zahlung ist regelmäßig der Verhandlung bezüglich der Höhe des Betrages die Basis entzogen. Lassen Sie vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural“ – „Fan Fiction“ auf Verteidigungsmöglichkeiten hin überprüfen.

Aber auch wenn die Zahlungsaufforderungen anteilig zurückgewiesen werden kann, darf nicht der Unterlassungsanspruch aus den Augen verloren werden. Dieser birgt einerseits in zeitlicher Hinsicht die größeren finanziellen Risiken zum anderen kann dieser Anspruch auch gegen einen sogenannten Störer geltend gemacht werden. Fehler bezüglich einer abgegebenen Erklärung können Sie in der Regel ein Leben lang treffen. Lassen Sie sich auch daher bezüglich der gegebenenfalls abzugebenden Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Dieser kann zum einen feststellen, ob Sie überhaupt eine Erklärung abgeben sollten, und wenn ja, Ihnen bezüglich der Formulierung behilflich sein.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten, können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer 030 / 965 35 854. Ebenso können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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