Abmahnungen wegen Dungeons 4 durch Nimrod Rechtsanwälte

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Die Kalypso Media Group GmbH mahnt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod Down- und Uploads des Computerspiels Dungeons 4 ganz vermehrt ab.


Seit Tagen erreichen uns Anrufe Ratsuchender, die berichten, dass sie von der Rechtsanwaltskanzlei Nimrod aus Berlin – Rechtsanwalt Frederik Bockslaff – im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH wegen eines angeblichen Downloads des Computerspiels Dungeons 4 bzw. der Verbreitung der entsprechenden Dateien im Internet abgemahnt worden sind.


Dabei verlangt die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte für ihre Mandantin die Abgabe einer sog. vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen schließlich pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 850,00 Euro.


In dem Schadensersatzbetrag sind sowohl ein Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung als auch die Kosten der Anwaltskanzlei für die Abmahnung enthalten.


In der Abmahnung wird für den Fall, dass innerhalb der in dem Schreiben gesetzten Frist nicht entsprechend mit einer Zahlung und der Abgabe der vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung seitens des Abgemahnten reagiert wird, unmittelbar die Einleitung gerichtlicher Schritte in Aussicht gestellt.


Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte gibt an, über die IP-Adresse die angebliche Rechtsverletzung dem abgemahnten Anschlussinhaber jeweils zugeordnet zu haben und dies vor Gericht anhand von technischen Auszügen und Zeugenaussagen beweisen zu können.


Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie diese unbedingt ernst!


Im Fall einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung stehen dem betroffenen Urheber die in den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nimrod dargelegten Rechte, wie insbesondere ein Unterlassungsanspruch, der nur durch die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, sowie diverse Schadensersatzansprüche, grundsätzlich zu.


Zu bedenken ist gerade mit Blick auf die geforderte Unterlassungserklärung, dass eine solche Erklärung den abgebenden Unterlassungsschuldner bis zu 30 Jahre bindet. Auch sind oftmals die im Rahmen von urheberrechtlichen Abmahnungen vorgelegten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und bergen eine erhöhte Gefahr, im Fall späterer Wiederholungen gegenüber dem Erklärenden Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auszulösen.


Daher sollten in jedem Fall Abmahnung, wie aktuell diejenigen der Nimrod Rechtsanwälte in Bezug auf das Computerspiel Dungeons 4, von einem spezialisierten Fachanwalt im Detail geprüft und eingeschätzt werden. Dieser sollte in der Sache auch die Verhandlungen mit den gegnerischen Rechtsanwälten führen und möglichst auf eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hinwirken.


Oberstes Ziel bleibt es, eine am Ende des Tages wirtschaftliche Lösung zu erzielen, mit der die Angelegenheit einigermaßen glimpflich abschließend geregelt werden kann.


Wir raten daher zur folgenden Vorgehensweise:


  • Bewahren Sie Ruhe. 


  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu den abmahnenden Rechtsanwälten der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte – Rechtsanwalt Frederik Bockslaff – auf.


  • Unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die vorgegebene, der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung.


  • Zahlen Sie nicht ohne Prüfung den geforderten Schadensersatz.


  • Nutzen Sie eine Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Fachanwalt.


Sollten Sie wegen eines angeblichen Downloads bzw. der angeblichen Verbreitung des Computerspiels Dungeons 4 der Kalypso Media Group GmbH eine Abmahnung über die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Frederik Bockslaff und Kollegen, erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung bzw. individuelle Prüfung.


Wir helfen gerne!


Sie erreichen uns unter:


E-Mail:           info@kanzleizoeller.de

Tel.:                0 2 5 1 / 84 93 92 7


Rechtsanwalt Zöller vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz seine Mandanten in Urheberrechtsfragen bundesweit.





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