Abo-Falle: Rechnung nach Handelsregister-Eintragung | BDL-Bundesregister der Länder

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Vielfach kursieren derzeit Briefe, die vom BDL Register – Kurfürstendamm 210, 10719 Berlin, verschickt werden. Unternehmer, die solche Briefe erhalten, sollten Vorsicht walten lassen.

Rechnung statt Vertrag

Es handelt sich um eine Rechnung. Der Brief enthält oben rechts den offiziellen Handelsregisterauszug des angeschriebenen Unternehmens in einem schwarzen Kasten. Am Ende des Briefes befindet sich ein Überweisungsträger, welcher bereits mit dem geforderten Betrag in Höhe von 797,30 € vorausgefüllt ist. Darüber befindet sich das Anschreiben und eine genaue Auflistung der Kosten.

Im Anschreiben ist mit keinem Wort die Rede von einem Vertrag oder gar einem Abonnement, sondern lediglich davon, dass es sich um die im Zusammenhang mit der Handelsregistereintragung entstandenen Kosten handelt. Der Empfänger wird aufgefordert, den Betrag innerhalb von fünf Tagen zu zahlen.

Kein behördliches Schreiben

Dieser Brief lässt wirklich nur bei allergenauestem Hinsehen erkennen, dass es sich um kein offizielles Behördenschreiben handelt: Zum einen ist die angegebene Kontakt-Emailadresse eine unübliche @web.de Endung und zum anderen ist ein Überweisungsträger angehangen, welcher bei behördlichen Forderungen niemals verwendet wird.

Nächste Schritte bei getätigter Zahlung

Sollten Sie bereits gezahlt haben, ist noch nichts verloren. Sie sollten einen Anwalt kontaktieren. Gegen die Forderungen erfolgreich vorzugehen, ist bei dieser Art von Briefen sehr wahrscheinlich, da nie ein wirksamer Vertragsschluss entstanden ist. Kontaktieren Sie uns und wir helfen gerne weiter.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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