Abovertrag: Handels- und Gewerberegister | täuschend „echte“ Handelsregister-Rechnung

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Das Handels- und Gewerberegister ist uns dafür bekannt, dass es Briefe an Jung- und Neuunternehmer verschickt, die gerade erst in das Handelsregister eingetragen worden sind. Diese können schnell ungewollt in einen Abovertrag geraten.

Offizielles Design trügt

Das Schreiben mutet unseres Erachtens offiziell amtlich an, ist es aber nicht: Oben links befindet sich ein halber Deutschlandadler in Farbe und rechts oben ist sogleich der offizielle Eintragungstext in das Handelsregister des angeschriebenen Unternehmens platziert.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Der Brief trägt den Betreff „Rechnung“ und beinhaltet eine Aufzählung eines Veröffentlichungsbeitrags in Höhe von 362,82 €. Das Anschreiben provoziert unseres Erachtens beim Laien geradezu den Eindruck, dass der Eintrag der Unternehmensdaten in das Online-Register www.handels-register.net zwingend sei und ohne Zahlung des geforderten Betrages eine Löschung des Eintrags droht.

Weiterhin wird der angeschriebene Unternehmer aufgefordert, binnen einer kurzen Frist von 7 Tagen zu zahlen.

Die Stellung des Versenders

Bei dem Handels- und Gewerberegister handelt es sich hingegen nicht um ein offizielles, amtliches Register, gegenüber welchem die Verpflichtung zur Eintragung besteht. Tatsächlich ist dies ein privates Unternehmen, welches ein privates Online-Register führt und Ihnen einen überteuerten Eintrag darin anbietet.

Das sollten Sie tun

Bestenfalls sollten Sie sich von diesen Briefen nicht in die Irre führen lassen, sondern genau prüfen, welche Zahlungen Sie veranlassen. Sollten Sie bereits in einen Abovertrag getreten sein, geben wir Ihnen in unserem Hauptbeitrag Tipps zur weiteren Vorgehensweise. Sprechen Sie uns an gerne an und wir entwickeln eine geeignete Strategie für Ihren konkreten Fall.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: April 2019



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