Abstandsmessung – das droht Autofahrern bei zu geringem Sicherheitsabstand

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Passiert man während der Autofahrt ein Verkehrszeichen, das die zulässige Geschwindigkeit beschränkt, sollte man sich an dieses Tempolimit halten. Fährt man hingegen zu schnell, wird man unter Umständen geblitzt und riskiert ein Bußgeld, ein Fahrverbot und sogar Punkte in Flensburg. Das weiß jeder Autofahrer. Denn fährt man zu schnell, gefährdet man sich und andere. 

Doch wie sieht es beim Sicherheitsabstand aus? Wie viel Abstand muss man überhaupt zum vorausfahrenden Wagen halten und was droht im Falle eines zu geringen Abstandes? Die Antworten auf diese und andere Fragen rund um das Thema Sicherheitsabstand finden Sie hier:

Warum ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes so wichtig?

Zunächst stellt dichtes Auffahren, insbesondere Drängeln auf der Autobahn, für viele Autofahrer ein Ärgernis dar. Dazu kommt, dass zu dichtes Auffahren äußerst gefährlich ist und bei plötzlichem Abbremsen schnell zu Unfällen führen kann. Diese Gefahr ist vor allem auf der Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten nicht zu unterschätzen. 

Aufgrund dessen wird das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes auch drastisch sanktioniert.

Was droht Autofahrern bei zu dichtem Auffahren?

Wer den gebotenen Sicherheitsabstand nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 400 Euro, bis zu zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten geahndet werden. Dabei wird nach Geschwindigkeit und Abstand differenzeiert. 

Hinweis: Sanktioniert wird nur ein gefährdender Abstand. Ein solcher Verstoß liegt nur dann vor, wenn der Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wird. Daher werden Abstandkontrollen an einer Messstelle mithilfe von zwei Kameras durchgeführt.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass extrem dichtes Auffahren und Verwenden der Lichthupe sogar als „Nötigung im Straßenverkehr“ und damit als Straftat eingestuft werden kann. Wird in solchen Fällen ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, droht eine Geldstrafe, ein Fahrverbot und unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis. 

Der richtige Sicherheitsabstand

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug stets so groß sein, dass man das eigene Auto auch dann rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vordermann plötzlich und unerwartet bremst

Diese Regelung ist jedoch nicht besonders konkret. Um zu überprüfen, ob man in einer bestimmten Situation den richtigen Sicherheitsabstand einhält, hilft die Faustformel „halber Tacho“. Fährt man außerhalb geschlossener Ortschaften, sollte der Abstand zum Vordermann stets die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit betragen. Um die Entfernung zum vorausfahrenden Auto besser abzuschätzen, können die Leitpfosten am Straßenrand helfen, die jeweils einen Abstand von 50 m zueinander haben. 

Abstandswarner und ACC

Bei der Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes können auch Assistenzsysteme helfen. Abstandswarner geben visuelle und akustische Signale, wenn der erforderliche Abstand unterschritten wird. Abstandsregel-Tempomaten (Adaptive Cruise Control – ACC) halten darüber hinaus die vorgegebene Geschwindigkeit und den dazu passenden Sicherheitsabstand selbstständig ein und bremsen das Fahrzeug ab, falls der erforderliche Abstand unterschritten wird.  

Hinweis: Solche Systeme bieten lediglich eine Unterstützung für Autofahrer. Trotz dessen sollten Sie stets aufmerksam bleiben und den Verkehr und den Sicherheitsabstand zum Vordermann aufmerksam im Auge behalten. Zudem sind Sie als Autofahrer im Falle eines technischen Defekts für etwaige Schäden mitverantwortlich. (siehe hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.21, Az.: 23 U 120/20)

Foto(s): stock.adobe.com/ardasavasciogullari

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