Abzocke im Internet - Bitte aufpassen!

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Die Besucher unseres Partnerportals verbraucherschutz.tv werden immer wieder gefragt, ob wenn überhaupt wie man auf die vielfältigen Formen von Abzocke im Internet denn nun reagieren sollte. Weitere regelmäßige Frage ist, ob und warum man einen Anwalt braucht, und was schlimmstenfalls passieren kann. Früher gab’s nur Kaffeefahrten und wenn man Pech hatte kam man dann mit einer schicken neuen Heizdecke wieder zu Hause an - die man natürlich nicht mehr zurückgeben konnte. Nun im digitalen Zeitalter des Internets sind ideenreichen Abzockern im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen mehr gesetzt.


Gern würde ich dazu aus juristischer Sicht eine erste Einschätzung geben, und an starte damit an dieser Stelle einen kleinen Exkurs mit mehreren Beiträgen zu diesem Thema. Damit beginnend befasst sich mein heutiger Artikel mit dem Thema: „Was ist überhaupt Abzocke“?


Was ist Abzocke?


In unserem täglichen Geschäft sind uns bisher 5 unterschiedliche Ansätze untergekommen, die gern benutzt werden, um Verbrauchern oder selbstständig Tätigen das Geld aus der Tasche zu ziehen:


  1. Die klassische Abofalle
     Genutztes Instrumentarium ist hier ein Laufzeitvertrag für die Inanspruchnahme von in nicht wenigen Fällen nutzlosen Diensten, der sich in den meisten Fällen zu Leidwesen der Betroffenen auch noch automatisch verlängert. Berechnet wird oft nur eins von zwei Jahren, sodass sich die User später wundern, dass sie ein 2. Mal zahlen sollen für einen völlig nutzlosen Dienst. Typische Hintergründe dieser Abofallen sind Mitgliedschaften für die Nutzung von Dating-Portalen. Die Nutzlosigkeit kann sich bei diesen Verträgen daraus ergeben, dass dort nur Fake-Profile vorgehalten und oder tatsächlich erotische Darstellungen vermarktet werden – gegen weitere Kosten, versteht sich.  
  2. Die Branchenbuch-Falle
     Hier trifft es oft unerfahrene Selbstständige, denen per Telefon ein Eintrag für irgendetwas angedreht wird, meist ein Eintrag in einem völlig unbekannten Branchenverzeichnis. Der angebliche Vertragsschluss wird über das Zusammenschustern von Telefonmitschnitten erreicht. Stichwort ist hier das Entlocken des Wortes „Ja“ beim Angerufenen.
  3. Die Erste-Hilfe-Tafeln­
     In Ämtern und Imbissbuden hängen oft sogenannte 1. Hilfe-Tafeln. Bereits Anrufe dort können teuer zu stehen kommen,  wenn sog. Sonderrufnummern (früher in der Alltagssprache als „0190-er Nummern“ bezeichnet) zum Einsatz  kommen. Anrufende Opfer werden durch Telefonanrufe weich gekocht, akzeptieren irgendwann irgendwas und sind dann von den horrenden Kosten überrascht. Eine Stornierung wird nicht akzeptiert oder schlichtweg ignoriert.
  4. Nutzloses Coaching
     Hier werden gerade junge Selbstständige in die Falle gelockt. Diese glauben entweder den hahnebüchenen Erfolgsversprechen der gewieften Unternehmensberater, oder akzeptieren angeblich einen Vertragsschluss, der so gar nicht stattgefunden hat. Die Nutzlosigkeit kann sich hier aus der Abweichung zwischen Leistungsankündigung und tatsächlich angedienter Leistung ergeben.
  5. Die Google-Masche
     
    Angebliche Mitarbeiter von Google rufen an und bieten Hilfe an, um aus angeblichen teuren Verträgen aussteigen zu können. Was aber passiert ist, dass die Anrufer einen Vertragsschluss arrangieren für den Eintrag in ihren eigenen – völlig – sinnlosen Branchendiensten. Dies ist ähnlich wie die Branchenbuch-Falle, wobei hier mehr die überteuerte Dienstleistung der „Optimierung“ im Fokus liegt.
  6. NEO-Dienstleistungen
     In Anlehnung an die Wortschöpfung NEO-Bank gibt es auch sog. NEO-Dienstleistungen – z.B. Portale, die das Versenden von Schufa-Auskünften für kleines Geld anbieten. Solche „Angebote“ beinhalten beispielweise neben der kostenpflichtigen Einholung von Schufa-Auskünften, die Beauftragung für Nachsendeaufträge der Post oder die Beantragung einer Einreisegenehmigung in die USA.


Allen Diensten ist gemein, dass im Grunde sehr viel Geld für oftmals tatsächlich nichts verlangt wird und am Ende daher oftmals auch für nichts bezahlt wird. In den weiteren Folgen dieser kleinen Serie werde  ich das Thema „Wie reagiere ich, wenn ich glaube, in der Falle zu sitzen?“ an dieser Stelle beleuchten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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