AceFX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform AceFX werden unter der Domain icefx.io über deren Handelsplattform sowohl Forex-Handelsgeschäfte als auch der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten. Laut der Firma AceFX könne man mit CFDs für Währungen, Aktien, Rohstoffen und Indizes handeln. Auch der Handel mit Kryptowährungen wäre möglich.

Von einer Investition über die Handelsplattform AceFX ist Anlegern dringend abzuraten.

Einige Gründe, die gegen eine Anlage über die Firma AceFX sprechen, möchten wir im Folgenden kurz benennen:

Die Firma AceFX behauptet, dass sie sowohl in London als auch in den Vereinigten Staaten erreichbar sei. Wo sich jedoch die entsprechenden Niederlassungen oder der Unternehmenssitz der Firma AceFX befinden soll, ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen. Es werden lediglich zwei Telefonnummern und eine Emailadresse (support@acefx.uk) benannt, unter der die Firma erreichbar sein soll.

Bereits dies spricht gegen eine Anlage über die Firma AceFX, da jede seriöse Anlagefirma einen Geschäftssitz haben muss.

Unabhängig davon wird auch keine Betreibergesellschaft der Firma AceFX benannt. Handelsplattformen, wie die Firma AceFX, werden üblicherweise von Betreibergesellschaften betrieben.

Darüber hinaus fehlt auch das presserechtliche Impressum, das zwingend erforderlich ist.

Die Firma AceFX erläutert im Rahmen des Internetauftritts nicht, welche Rechtsform sie hat und wer die verantwortlichen Organe der Firma sind. Es findet sich keinerlei Hinweis auf etwaige Geschäftsführer oder Direktoren unter namentlicher Nennung der entsprechenden Organe.

Im Übrigen verfügt die Firma AceFX auch über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde –, über die Handelsplattform in Deutschland die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Die Firma AceFX handelt folglich unreguliert und an der BaFin vorbei.

Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern die Firma AceFX verstößt damit gegen geltendes deutsches Recht. Die Zulassung von Finanzdienstleistern ist im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt.

Im vorliegenden Fall liegt ein entsprechender Verstoß vor. Dies hat die Konsequenz, dass geschädigte Kapitalanleger gegenüber der Firma AceFX, falls sie Verluste bei Geschäften mit der Firma AceFX erlitten haben, Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma AceFX und deren Verantwortliche darstellen können.

Ein Verstoß gegen das KWG kann auch eine strafrechtliche Relevanz haben. Verantwortliche von Finanzdienstleistern, die ohne Erlaubnis Handelsgeschäfte anbieten und betreiben, können unter Umständen sogar zu einer Freiheitsstrafe gemäß § 54 KWG verurteilt werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform AceFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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