Limitrex - Betrug? –anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform Limitrex bietet unter der Domain limitrex.com u. a. den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an. Darüber hinaus ist auch im Rahmen des Internetauftritts davon die Rede, dass man Forex-Handelsgeschäfte anbieten würde.

Überprüft man die entsprechende Webseite etwas genauer, dann kann man Anlegern letztlich nur empfehlen, keine Handelsgeschäfte über die entsprechende Handelsplattform zu tätigen.

Gegen die Seriosität der Firma Limitrex sprechen verschiedenste Gesichtspunkte.

So ist dem Internetauftritt zum einen nicht zu entnehmen, wer die Betreibergesellschaft der Firma Limitrex sein soll. Üblicherweise werden seriöse Handelsplattformen ausschließlich von Betreibergesellschaften geführt.

Zum anderen findet sich auch kein rechtsverbindliches Impressum im Rahmen des Internetauftritts der Firma Limitrex. Es ist kein Hinweis darauf vorhanden, wer die vertretungsberechtigten Organe, wie beispielsweise Direktoren oder Geschäftsführer der Firma Limitrex oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft wären. Die presserechtlichen Verantwortlichen für den Internetauftritt der Firma Limitrex werden nicht benannt.

Überprüft man die seitens der Firma Limitrex angegebene Adresse in England (1 Thomas More Square, London E1W 1YN, United Kingdom) so stellt man fest, dass sich zum Thema Limitrex bereits eine Meldung im Internet findet, der zu entnehmen ist, dass ein Anleger darüber berichtet, dass er sein Kapital nicht ausbezahlt erhält. Der Anleger berichtet im Rahmen eines Beitrages vom 17.01.2024 auf der Plattform Trustpilot, dass bei Auszahlung plötzlich eine Handelslizenzgebühr von 36 % des Kapitals in Rechnung gestellt würde.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass er Kontakt mit der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) aufgenommen hätte, wobei ihm dann seitens der FCA mitgeteilt worden wäre, dass eine Mail, die er erhalten hätte, und in der davon die Rede sei, dass das Konto von der FCA in England wegen Geldwäsche gesperrt worden sei und man 38 % der Auszahlungssumme überweisen müsse, um das Konto wieder freischalten zu können, eine „Fake-Mail“ wäre.

Dies wirft zumindest Fragen auf.

Im Übrigen verfügt die Firma Limitrex jedenfalls in Deutschland über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für deutsche Anleger Handelsgeschäfte über die Handelsplattform durchzuführen.

Jeder Anbieter von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten benötigt in Deutschland eine entsprechende Genehmigung. Liegt die Genehmigung nicht vor, dann stellt dies ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Anleger, die Verluste bei entsprechenden Handelsgeschäften mit einer unlizenzierten und unregulierten Plattform erlitten haben, können dann in Deutschland Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Limitrex investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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