AceTopFinancialLimited – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform AceTopFinancialLimited wirbt auf ihrer Homepage (acetopfinanciallimited.io) mit dem Eingangssatz: „Erweitern Sie Ihr Trading mit AceTopFinancialLimited“, wobei die Firma AceTopFinancialLimited eine Handelsumgebung bereitstellen würde, in der alle notwendigen Tools für den Erfolg des Anlegers bereitgestellt würden. Sie würde eine diverse Auswahl an Assets und ein transparentes und personalisiertes Serviceangebot offerieren.
Laut dem Internetauftritt können Anleger angeblich mit Differenzkontrakten (CFDs) und anderen Assets handeln, wobei u. a. auch der Handel mit Währungspaaren (Forex) sowie der Handel mit Kryptowährungen möglich sein soll.
Erreichbar ist die Internethandelsplattform unter den Emailadressen: info@acetopfinanciallimited.io und support@acetopfinanciallimited.io sowie unter einer englischen Telefonnummer.
Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass sich Büroräume in London befinden sollen.
Anlegern ist aus verschiedenen Gründen davon abzuraten, Handelsgeschäfte über die Internethandelsplattform AceTopFinancialLimited durchzuführen.
Gegen eine Kapitalanlage spricht eine Vielzahl von Gesichtspunkten:
Zunächst einmal handelt es sich bei der Firma AceTopFinancialLimited um einen Klon einer seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) autorisierten Firma. Es handelt sich hierbei um die Firma „Acetop Financial Limited“, die im Unternehmensregister unter der Nummer: 767154 eingetragen ist und die unter der Adresse: 13 St. Swithin's Lane London, EC4N 8AL, United Kingdom, eine Niederlassung hat.
Diese Firma ist aber über die Webseite www.acetop.uk erreichbar.
In der Vergangenheit veröffentlichte die FCA bereits am 06.01.2022 eine entsprechende Warnung bezüglich einer Webseite, die unter der Domain www.acetopfin.com tätig war.
Gleiches gilt für die Internethandelsplattform AceTopFinancialLimited, die nun unter der Domain acetopfinanciallimited.io auftritt.
Bezeichnenderweise benennt die Firma AceTopFinancialLimited im Rahmen ihres Internetauftritts auch keine konkrete Adresse, sondern behauptet nur in „London“ eine Niederlassung zu haben. Dies ist falsch.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf eine Betreibergesellschaft, die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft und auf die Gesellschaftsform fehlt vollständig. Ein solches Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Übrigen findet sich auch nirgends auf der Webseite ein Hinweis darauf, dass die Internethandelsplattform AceTopFinancialLimited eine Genehmigung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige, staatliche Aufsichtsbehörde – oder einer anderen Aufsichtsbehörde erhalten hätte, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten. Seriöse Anbieter benennen die Aufsichtsbehörde und Registrierungsnummer, unter der sie registriert wurden, wenn sie seitens einer Aufsichtsbehörde eine entsprechende Genehmigung erhalten haben.
In Europa benötigen sämtliche Anbieter von Finanzdienstleistungen eine entsprechende Genehmigung. Falls eine entsprechende Genehmigung, wie im vorliegenden Fall, nicht vorliegt, dann agieren die entsprechenden Handelsplattformen unerlaubt bzw. unreguliert.
In Deutschland stellt dies einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar. Anleger sollten keinesfalls mit unregulierten Internethandelsplattformen Handelsgeschäfte machen. Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass diese Firmen meist unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch sind und es bei der Auszahlung von Guthaben fast immer zu Problemen kommt.
Darüber hinaus warnte die BaFin in der Vergangenheit mehrfach vor Internethandelsplattformen, wie der Firma AceTopFinancialLimited, die auf ihrer Homepage den Eingangssatz: „Erweitern Sie Ihr Trading mit (Name des Betreibers)“ verwenden. Beispielsweise erfolgte eine solche Warnung am 03.06.2024 bezüglich einer Webseite namens agallianz.de. Auch kürzlich warnte die BaFin wiederum vor einer anderen Webseite namens pellertrading.online am 25.03.2025.
Der BaFin sind in der Vergangenheit viele weitere Internethandelsplattformen mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden.
Um eine solche Plattform handelt es sich bei der Firma AceTopFinancialLimited auch.
Anleger, die bei der Plattform AceTopFinancialLimited investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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