Achtung….770.000 alte Postbank Forderungen: Was steckt hinter den Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl?

  • 2 Minuten Lesezeit


Rechtsanwalt Ralf Heyl versendet aktuell massenhaft Forderungsschreiben an ehemalige Kund:innen der Postbank. In diesen Schreiben werden vermeintliche Altschulden aus Krediten oder Kontoüberziehungen geltend gemacht. Dieser Forderungen sind jedoch rechtlich zweifelhaft, meist verjährt oder unwirksam.

Besonders problematisch ist, dass Betroffene massiv unter Druck gesetzt werden, um schnelle Zahlungen zu leisten. Zudem werden Ratenzahlungsangebote unterbreitet, deren tatsächliche Kosten nicht klar ersichtlich sind. Laut Berichten soll der Anwalt bis zu 770.000 Altforderungen von der Postbank aufgekauft haben, die nun eigenständig geltend gemacht werden. Mittlerweile besteht jedoch keine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und der Postbank mehr.

Ihre Rechte als Betroffene

Sollten auch Sie derartiges Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich an uns, denn eine Zahlungsverpflichtung besteht meist nicht!!

Rechtlich sind viele dieser Forderungen bereits verjährt oder unwirksam, oft fehlt es an Zulässigkeitsvoraussetzungen. Insbesondere wenn keine fristgerechte und ordnungsgemäße Mahnung erfolgte. Auch der korrekte Nachweis der Forderungen ist in den meisten Fällen nicht gegeben.

Natürlich haben Sie das Recht, die Forderung juristisch prüfen zu lassen, bevor Sie eine Zahlung leisten. Eine voreilige Zahlung oder eine Zustimmung zur Ratenzahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden und so eine Verjährung verhindern.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Oberlandesgerichte (OLG) Braunschweig und Frankfurt haben bereits in mehreren Urteilen festgestellt, dass viele der geltend gemachten Forderungen verjährt oder unwirksam sind. In Fällen, in denen Klage erhoben wurde, wurden die Ansprüche des Rechtsanwalts Heyl häufig abgewiesen.

Besonders relevant ist die gesetzliche Verjährungsfrist: Nach deutschem Recht verjähren Forderungen grundsätzlich nach drei Jahren, dies sofern sie nicht durch eine ordnungsgemäße Mahnung oder ein gerichtliches Verfahren unterbrochen wurden.

Wie sollten Sie reagieren?

  1. Keine vorschnelle Zahlung leisten: Zahlen Sie nicht ohne vorherige juristische Prüfung.
  2. Juristische Beratung einholen: Lassen Sie sich von einer spezialisierten Kanzlei beraten.
  3. Nicht vorschnell auf Ratenzahlungen einlassen: Diese könnten als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
  4. Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ernst nehmen: Sollten Sie ein gerichtliches Schreiben erhalten, ist schnelles Handeln erforderlich.
  5. Schufa-Eintrag prüfen: Falls eine unberechtigte Forderung zu einem negativen Schufa-Eintrag geführt hat, fordern sie die Löschung ein.

Unsere Unterstützung für Sie

Wir haben bereits zahlreichen Mandanten geholfen, sich hier erfolgreich gegen derartige unberechtigte Forderungen zu wehren. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, zur Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen!

Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertragsabschluss vorlag. Es besteht möglicherweise auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher  und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland,  in Verbraucherthemen.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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