Achtung beim Linksabbiegen

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Ein Motorradfahrer, der überraschend nach links abbiegt und deshalb mit einem überholenden Fahrzeug zusammenstößt muss sich erhöhtes Verschulden vorwerfen lassen. Dies gilt selbst dann, wenn der überholende Verkehrsteilnehmer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Es überwiegt die Schuld desjenigen, der unerwartet seine bisherige Fahrtrichtung ändert.

In dem entsprechenden Fall wollte ein Motorradfahrer in einen Feldweg nach links einbiegen. Ein Autofahrer überholte ihn und fuhr zu knapp an dem Motorrad vorbei. Trotzdem musste der Motorradfahrer 60 % der Schuld tragen.

Rechtsanwalt Roland Tilch


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