Achtung: „Gods of Egypt“ (Film) wird durch Waldorf Frommer abgemahnt

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1. Worum geht es?

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wird eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gods of Egypt“ abgemahnt. Konkret wird den Abgemahnten vorgeworfen den Film mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht zu haben.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Abgemahnten sollen innerhalb einer sehr kurzen Frist

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und
  • die Abmahnkosten in Höhe von 915 € bezahlen.

Wir können Ihnen jedoch nur davon abraten, dergleichen zu tun.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, dann sollten Sie bitte trotz der kurzen Fristen Ruhe bewahren. Übereiltes Handeln bringt leider gar nichts. Zudem versuchen die abmahnenden Kanzleien auch die Betroffenen mit diesen Fristen einzuschüchtern und zur Abgabe der Unterlassungserklärung zu bewegen. Unser Rat: Suchen Sie einen Anwalt auf!

Ein Anwalt wird zunächst Ihre individuelle Situation prüfen und dementsprechend verschiedene Lösungen anbieten. Teilweise ergibt die Prüfung sogar, dass die Abmahnung unberechtigt ist und es genügt die kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen.

Aber selbst im Fall der berechtigten Abmahnung muss man nicht alle Forderungen hinnehmen. So ist in der Regel die beigefügte Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und Sie würden sich mit Ihrer Unterschrift zu hohen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung einverstanden erklären.

Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz kann ich Ihnen beim Abändern (Modifizieren) der Unterlassungserklärung helfen. Zudem kommt mir meine jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen auch bei den Verhandlungen zur Höhe der Abmahnkosten zugute.

Denn mein oberstes Ziel lautet: Kein Geld für die Abmahner!

Ich weiß, wie man mit Waldorf Frommer umgeht und kann so das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielen.

4. Sofort-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gods of Egypt“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei finden wir einen Weg aus Ihrer misslichen Lage.

Genaueres können wir ganz unverbindlich während eines kostenlosen Erstgespräches besprechen. Fragen Sie dabei auch nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen für die Abwehr von Abmahnungen.

Eine große Hilfe wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per Fax oder E-Mail zusenden könnten, da wir uns so optimal in Ihren Fall einarbeiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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