Achtung: Neuer Festgeld-Betrug? genfer-vw.com: BaFin ermittelt gegen Genfer Vermögensverwaltung

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Seitdem die Zinsen für Festgeldanlagen bei deutschen Banken wieder gesunken sind, boomen wieder betrügerische Angebote von vermeintlichen Festgeldanlagefirmen in Internet.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält derzeit wieder etliche Anfragen von Anlegern, die Schwierigkeiten mit unseriösen Festgeldangeboten im Internet haben. 

Derzeit erhalten wir zahlreiche Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „Genfer Vermögensverwaltung“, angeblich mit Sitz in Genf. Unsere Nachfrage bei der Bankenaufsicht BaFin bestätigte jetzt unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht erlaubtes Unternehmen handelt.

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt nun auch gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website genf-vw.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website genfer-vw.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine Genfer Vermögensverwaltung wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Gesellschaft nutzte bislang auch die Website genf-vw.com. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Warnmeldung zur Genfer Vermögensverwaltung veröffentlicht.

Hier zur Warnung der BaFin

Genfer Vermögensverwaltung besitzt keine Erlaubnis der BaFin

Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Genfer Vermögensverwaltung unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie das Obige, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, erhalten Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Seien Sie aufmerksam und recherchieren Sie! Die Angaben der betrügerischen Festgeldplattformen sind gefälscht

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, meint: „Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Hier deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“

Betrugsmasche von Festgeld-Zinsplattformen höchst aktuell

Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc.. 

Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.

In einigen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen. 

Weitere Fälle von Festgeld-Betrug

Achtung bei Überweisungen in das Ausland!

Die Genfer Vermögensverwaltung gab vor, für die Anleger Konten bei europäischen Banken, etwa der spanischen BBVA Bank oder der englischen Barclays Bank zu eröffnen.

Die Festgelder sollten durch die europäische Einlagensicherung bis zu einer Summe von € 100.000.00 abgesichert sein, was aber nicht der Fall ist.

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto  – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“

Informieren Sie sich über die Warnzeichen:

Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote

Anleger erhalten nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Auszahlung

Das perfide beim Festgeldbetrug ist, dass die Anleger lange nicht wissen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, fällt ihnen wie Schuppen von den Augen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten. 

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Genfer Vermögensverwaltung haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 

Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 

www.kanzlei-plan-c.de







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