Adhäsionsverfahren: Schmerzensgeld und Schadensersatz im Strafprozess durchsetzen
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Nicht selten stehen Opfer eine Straftat vor einer doppelten Belastung: Auf der einen Seite das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person – auf der anderen Seite die Frage, ob und wie eigene Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden können. Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht erst vor ein Zivilgericht ziehen, um Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Das Strafprozessrecht bietet mit dem sogenannten Adhäsionsverfahren eine Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren durchzusetzen.
Unsere Strafrechtskanzlei aus Hannover unterstützt bundesweit Betroffene von Straftaten bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren – effizient, diskret und mit juristisch durchdachter Strategie.
Was genau ist das Adhäsionsverfahren?
Das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) ermöglicht es Geschädigten, ihre zivilrechtlichen Ansprüche – etwa auf Heilbehandlungskosten, Reparaturkosten, entgangenen Gewinn oder Schmerzensgeld – unmittelbar im Rahmen des laufenden Strafverfahrens geltend zu machen.
Das bedeutet: Sie sparen sich ein zweites Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht, das nicht nur zusätzliche Kosten verursacht, sondern auch eine weitere seelische Belastung darstellen kann. Das Strafgericht entscheidet – auf Antrag – im Strafurteil über Ihre Forderung und spricht Ihnen im besten Fall einen bestimmten Geldbetrag zu.
Beispielhafte Fälle, in denen das Adhäsionsverfahren häufig Anwendung findet:
- Körperverletzungsdelikte mit gesundheitlichen Folgen
- Sexualstraftaten mit immateriellen Schäden
- Betrug und andere Vermögensdelikte
- Verkehrsstraftaten mit Sach- und Personenschäden
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Keine doppelte Belastung: Ein einziger Prozess – für Strafverfolgung und Schadensregulierung
- Schneller Rechtsschutz: Ansprüche werden mit dem Strafurteil geklärt
- Kostenvorteil: Keine zusätzliche Klage vor einem Zivilgericht notwendig
- Starke Position im Verfahren: Als Nebenkläger:in oder anwaltlich vertretene:r Adhäsionskläger:in nehmen Sie aktiv Einfluss
- Psychische Entlastung: Ein Verfahren genügt – wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte
Wer kann einen Adhäsionsantrag stellen?
Das Adhäsionsverfahren richtet sich an alle Personen, die durch eine Straftat einen ersatzfähigen Schaden erlitten haben. Voraussetzung ist, dass der Anspruch genau bezeichnet und beziffert werden kann. Die Geltendmachung erfolgt durch einen sogenannten Adhäsionsantrag, den wir als Ihre anwaltliche Vertretung sorgfältig vorbereiten und rechtzeitig beim Strafgericht einreichen.
Das Gericht entscheidet darüber im Strafurteil selbst oder im Nachgang durch gesonderten Beschluss. Die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten prüfen wir im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam – rechtlich fundiert und mit Blick auf Ihre persönliche Situation.
Abgrenzung zur Nebenklage
Viele Betroffene kennen das Instrument der Nebenklage, das es ermöglicht, als Verletzte:r einer Straftat aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Die Nebenklage dient jedoch primär der Mitwirkung im Strafprozess – etwa durch Akteneinsicht, Anwesenheitsrechte, Fragerechte und das Recht auf ein eigenes Plädoyer.
Der Adhäsionsantrag hingegen verfolgt zivilrechtliche Interessen – konkret die Durchsetzung von Geldforderungen. Beide Instrumente können sinnvoll miteinander kombiniert werden, insbesondere in schwerwiegenden Fällen wie Sexualdelikten oder schweren Körperverletzungen. In solchen Verfahren begleiten wir Sie sowohl in der Rolle als Nebenkläger:in als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Adhäsionsverfahren.
Mein Ansatz: Strafrecht mit Verstand, Haltung und Strategie
In meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin und Opferanwältin bringe ich nicht nur rechtliche Expertise ein – sondern auch ein klares Verständnis für das, was meine Mandant:innen bewegt. Gerade das Adhäsionsverfahren ist kein rein technisches Mittel, sondern ein wichtiges Instrument, um Anerkennung, Gerechtigkeit und Ausgleich zu schaffen – ohne Umwege und ohne doppelte Belastung.
Als Rechtsanwältin aus Hannover, die bundesweit tätig ist, biete ich Ihnen:
- Persönliche Beratung und sorgfältige rechtliche Einschätzung
- Diskrete und durchsetzungsstarke Vertretung im Strafprozess
- Vollständig digitale Kommunikation auf Wunsch
- Umfassende Unterstützung auch in Kombination mit Nebenklageverfahren

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