Änderungen im Einbürgerungsgesetz

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Am 27.06.2024 tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Mit diesem Datum werden umfangreiche Änderungen umgesetzt.


In aller Kürze werden im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Einbürgerungsgesetz aufgezählt:

  • fünf Jahre Aufenthalt, statt acht Jahre Aufenthalt; weitere Reduzierung möglich durch besondere Integrationsleistung
  • doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) möglich
  • Lockerungen bei Sprachanforderung
  • erweiterte Bekenntnispflicht zur freiheitlich dekomkratischen Grundordnung
  • Optionsregelung entfällt


Die weiteren Voraussetzungen zur Einbürgerung sind im Wesentlichen gleich geblieben. 

  • Sprachzertifikat (Ausnahmen möglich)
  • Einbürgerungstest (Ausnahmen möglich)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes (Ausnahmen möglich)
  • geklärte Identität
  • keine Verurteilung/Vorstrafe


Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihres Wunsches sich einbürgern zu lassen. Inhalt der Beratung wäre die Besprechung der Voraussetzungen, ob Sie diese erfüllen und welche Schritte eingeleitet werden müssen. 

Ich begleite Sie auch gerne auf Ihrem Weg zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. In diesem Fall würde ich die gesamte Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde übernehmen und stehe Ihnen mit meiner fachlich kompetenten Beratung zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Sie können bereits vor dem Inkrafttreten des Einbürgerungsgesetzes am 27.06.2024 einen Termin in meiner Rechtsanwaltskanzlei vereinbaren. Zur Terminvereinbarung schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder rufen mich unter der hinterlegten Telefonnummer an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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