Ärgern Sie sich über zu hohe Zinsen? Lösen Sie Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig ab!

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Viele Verbraucher haben auch Jahre nach Vertragsschluss noch die Möglichkeit, ihr Immobiliendarlehen vorzeitig abzulösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg sind von 300 von ihr geprüften Darlehensverträgen deutlich mehr als 66 Prozent fehlerhaft und damit angreifbar.

Immobiliendarlehen mit Vereinbarung eines festen Zinssatzes für eine bestimmte Laufzeit sind grundsätzlich erst zum Ende des vereinbarten Zeitraums abzulösen. Für eine vorzeitige Ablösung verlangen die Banken eine Gebühr, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Einer Studie des institut für finanzdienstleistungen (iff) zufolge verlangen die Banken für einen Kredit von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei vorzeitiger Ablösung nach fünf Jahren in Deutschland durchschnittlich eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 10.000 Euro. Auch das ARD-Wirtschaftsmagazin PlusMinus berichtete am 16. Januar 2013 über sehr hohe Entschädigungsforderungen von Banken bei vorzeitig beendeten Immobiliendarlehen. Es gibt jedoch einen Weg, dies zu vermeiden.

Wollen oder müssen Sie Ihre Immobilie veräußern, stellt diese zusätzliche Zahlung eine große Belastung dar. Vielleicht haben Sie aber auch bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt? Auch die aktuelle Niedrigzinsphase macht es attraktiv, über eine Umschuldung nachzudenken. Waren vor wenigen Jahren noch Zinssätze von um die fünf Prozent für zehnjährige Darlehen üblich, sind heute schon Kredite für um zwei bis drei Prozent zu bekommen. Dieser Zinsunterschied summiert sich schnell auf viele tausend Euro.

In allen diesen Fällen bietet der bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch heute mögliche Widerruf des Kreditvertrags die Möglichkeit, sich - sogar rückwirkend und bei bereits beendetem Vertrag - zeitlich unbegrenzt („ewiges Widerrufsrecht") ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kredit zu lösen. So können Sie zu den aktuellen Zinssätzen einen neuen Darlehensvertrag schließen und den alten, teuren Kredit ablösen, oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Lassen Sie Ihren Vertrag von uns gegen eine geringe Gebühr prüfen. Stellen wir fest, dass nach unserer Einschätzung ein Widerruf Ihres Vertrages möglich ist, übernehmen wir zudem gerne die Verhandlungen mit Ihrer Bank. Leider werden die hierfür anfallenden Kosten in der Regel nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen. Dennoch lohnt es sich, mit der Bank über eine Reduzierung des Zinssatzes oder eine Umschuldung zu verhandeln, denn die erzielbare Ersparnis beträgt regelmäßig ein Vielfaches der zu erwartenden Anwaltsgebühren. Lassen Sie die Banken nicht der Gewinner sein. Zeigen Sie die Zähne und seien Sie der Gewinner.

Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 - 400 333 0


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