Ärztepfusch – Schadensersatz bei Behandlungsfehlern dank Fachanwalt für Medizinrecht

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Wer sich einer ärztlichen Behandlung unterzieht, vertraut darauf, dass diese fehlerfrei erfolgt. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen von Ärztepfusch. Diese Fehler können für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Meistens sind auch der Beruf und das Privatleben betroffen. Doch was versteht man genau unter Ärztepfusch, und welche Rechte haben betroffene Patienten?


Was ist Ärztepfusch?

Ärztepfusch, auch als ärztlicher Behandlungsfehler oder Kunstfehler bekannt, liegt vor, wenn ein Arzt gegen anerkannte medizinische Standards verstößt und dadurch eine gesundheitliche Schädigung des Patienten verursacht. Solche Fehler können während der Diagnose, Therapie oder Nachsorge auftreten. Beispiele für Ärztepfusch sind:

  • Falsche oder verspätete Diagnose: Eine ungenaue oder zu spät gestellte Diagnose kann zu einer falschen Behandlung führen.
  • Fehler bei Operationen: Fehler während chirurgischer Eingriffe können schwere gesundheitliche Folgen haben.
  • Unzureichende Aufklärung des Patienten: Patienten haben das Recht, umfassend über Risiken und Alternativen einer Behandlung informiert zu werden.
  • Hygienemängel: Unzureichende Hygiene kann zu Infektionen und anderen Komplikationen führen.


Was können Patienten tun?

Bei Verdacht auf Ärztepfusch leiden Patienten oftmals unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen und sind verunsichert, weil eine Behandlung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat. Hier sind die Schritte, die betroffene Patienten unternehmen sollten:


1. Dokumentation

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Röntgenbilder und Medikationspläne. Dokumentieren Sie alle Symptome und Beschwerden, die nach der Behandlung aufgetreten sind. Eine sorgfältige Dokumentation kann entscheidend für den Nachweis eines Behandlungsfehlers sein.

2. Zweitmeinung einholen

Lassen Sie sich von einem anderen Arzt untersuchen, um eine unabhängige Meinung zu Ihrem Gesundheitszustand und der vermuteten Fehlbehandlung zu erhalten. Eine zweite Meinung kann helfen, den Verdacht auf Ärztepfusch zu bestätigen.

3. Rechtlichen Rat einholen

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihren Fall zu bewerten und die weiteren Schritte zu besprechen. Ein spezialisierter Patientenanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen.


Ihre Rechte als Patient

Wenn Sie Opfer eines Ärztepfusches geworden sind, stehen Ihnen mehrere Rechte zu:

  • Schmerzensgeld: Kompensation für physische und psychische Leiden.
  • Schadensersatz: Ersatz von Kosten für zusätzliche Behandlungen, Verdienstausfall und andere finanzielle Verluste.
  • Anspruch auf Rehabilitation: Unterstützung bei der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit.


Fazit

Ärztepfusch kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Patienten haben. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und entsprechend zu handeln, um die bestmögliche Unterstützung und Entschädigung zu erhalten. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollten Patienten nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Haftung des Arztes für Behandlungsfehler

Kommt es bei einer ärztlichen Behandlung zu Qualitätsmängeln gegenüber dem anerkannten Stand der ärztlichen Wissenschaft kann der Patient wegen des Behandlungsfehlers gegen den Arzt vorgehen. Die Haftung des Arztes für den Behandlungsfehler soll dem Patienten – in Form einer Zahlung von Schmerzensgeld sowie Schadensersatz – einen gewissen Ausgleich für den erlittenen Schaden geben.

Gemäß § 630 a Abs. 2 BGB hat die ärztliche Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen. Dieser vom Gesetzgeber definierte fachliche Standard bemisst sich nach dem medizinischen Standard des des jeweiligen Fachgebiets. Für eine Haftung des Arztes ist somit maßgeblich, ob das ärztliche Handeln dem medizinischen Standard seines Fachgebietes objektiv entsprochen hat. Der behandelnde Arzt muss die Voraussetzungen einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung kennen und beachten. Andernfalls kommt eine Haftung des Arztes wegen eines Behandlungsfehlers in Betracht.


Kostenlose Ersteinschätzung

Für den Fall, dass Sie vermuten Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen vertrauensvoll zur Seite und kämpfen für Ihr Recht. Unser medizinisches Fachwissen widmen wir ausschließlich Patienten.

Zusammen mit unserem Netzwerk an ärztlichen Beratern prüfen wir zunächst Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit sowie auf das Vorliegen von Behandlungsfehlern. Zur Abklärung der vielfach komplexen medizinischen Fragestellungen beauftragen wir in aller Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten. Auf diese Art und Weise gewährleisten wir Ihnen eine fundierte und aussagekräftige Analyse zur Frage, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt.

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