Veröffentlicht von:

AG Germersheim stellt Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung durch Singen von "ACAB" ein

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht Germersheim hat mit Beschluss vom 12. März 2014 ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten gegen einen Heranwachsenden vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen im April 2013 im Rahmen des Fußballspiels der 2. Bundesliga zwischen dem SV Sandhausen und dem 1. FC Kaiserslautern die vor Ort eingesetzten Beamten durch Schmähgesänge beleidigt zu haben.

Nach dem Spiel befand sich der Angeklagte mit gesondert verfolgten anderen Fußballfans in einer Personengruppe. Aus dieser Gruppe wurden verschieden Lieder angestimmt. Unter anderem kam es zu dem Gesang "wir werden nie so sein, wie Ihr uns haben wollt, denn Ultras sterben nie! ACAB!" Die vor Ort eingesetzten Beamten fühlten sich durch dieses Lied in ihrer Ehre verletzt und erstatteten Strafantrag. Im Rahmen der Videoauswertung wurde der Angeklagte als Täter überführt. Er erhielt daraufhin einen Strafbefehl, gegen den sein Verteidiger Einspruch einlegte.

Im Rahmen der Hauptverhandlung lies die Richterin keinen Zweifel daran, dass sie von dem Vorliegen einer strafbaren Beleidigung ausgeht. Der Ausdruck ACAB ("All Cops are Bastards") sei vorliegend eindeutig auf einen abgrenzbaren Personenkreis bezogen. Dennoch einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein Einstellung des Verfahrens. Der Angeklagte muss lediglich 20 Arbeitsstunden ableisten.

Es zeigt sich hier wieder einmal eine Wandlung in der Rechtsprechung. Während seitens der Justiz bis vor ein paar Jahren entschieden wurde, dass der Ausdruck ACAB nur in Ausnahmefällen strafbar sei, gehen mittlerweile mehr und mehr Gerichte dazu über eine strafbare Beleidigung anzunehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema