Aktien Network – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform Aktien Network bietet auf ihrer Homepage unter der Domain aktiennetwork.uk verschiedene Handelsgeschäfte für Anleger an.
Laut dem Internetauftritt der Firma Aktien Network können Anleger mit Währungspaaren (Forex), Differenzkontrakten (CFDs) und mit Kryptowährungen handeln, wobei sich die Firma auf ihrer Homepage als „bester Forex-Broker für Long-Term Trading“ bezeichnet. Im Übrigen führt sie aus, dass sie verschiedene Preise gewonnen hätte.
Wer ihr diese Preise verliehen hat, bleibt das Geheimnis der Firma Aktien Network und entsprechende Angaben sind deshalb auch nicht überprüfbar.
Erreichbar ist die Firma Aktien Network lediglich unter der Emailadresse: support@aktiennetwork.com und unter zwei schweizer Telefonnummern.
Eine Betreibergesellschaft, die die Handelsplattform hält, wird seitens der Firma Aktien Network nicht benannt.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis darauf, unter welcher Rechtsform die Firma Aktien Network agiert, in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist und wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Aktien Network sind, fehlt vollständig. Es wird noch nicht einmal ein physischer Geschäftssitz angegeben.
Dass die Firma Aktien Network unseriös ist, ergibt sich auch daraus, dass die deutsche Finanzmarktaufsicht – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – bereits am 13.03.2025 und nochmals am 01.04.2025 vor der Firma Aktien Network warnte. In der Warnung vom 13.03.2025 war noch von der Webseite bzw. der Domain aktiennetwork.net die Rede, die mittlerweile inaktiv ist. Nun betreiben die Verantwortlichen der Handelsplattform Aktien Network die entsprechende Homepage unter der neuen Domain aktiennetwork.uk.
Laut BaFin besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Die Firma Aktien Network ist folglich unreguliert und handelt unerlaubt bzw. verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Es liegt auch keine Erlaubnis einer anderen Finanzaufsichtsbehörde vor.
Anleger, die bei der Plattform Aktien Network investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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