Aktionspläne gegen Lärm - vielfältige Handlungs­möglich­keiten

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Schädliche Auswirkungen durch alle Lärmquellen sollen mit den bis Juli 2008 aufzustellenden Aktionsplänen verhindert werden. Die Phase der Planaufstellung eröffnet den Kommunen und den engagierten Bürgern eine Verständigung über die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten insbesondere des aktiven Schallschutzes.

In einem von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm gehaltenen Power Point Vortrag, der im Internet herunterladbar ist: http://www.moeller-meinecke.de/Dokumente/Aktionsplaene_neu.pdf zeigt Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke die Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung - insbesondere beim Fluglärm - auf, die sich aus der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergeben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Umweltrecht

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