Aktuelle Entwicklungen beim EA 288 Motor von VW

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Volkswagenkonzern beharrt weiterhin darauf, die Öffentlichkeit bei dem Dieselmotor mit der Bezeichnung EA 288 nicht getäuscht zu haben. Unter anderem beruft er sich darauf, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bisher keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit diesem Motor feststellen konnte. Hierbei handelt es sich jedoch um bloße Schutzbehauptungen.

Bußgeldbescheid betrifft auch den EA 288 Motor

VW hat zum einen den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig über eine Milliarde Euro akzeptiert und die geforderte Summe bezahlt. Brisant daran ist: Neben dem Motortyp EA189 bezieht sich der Bescheid auch auf den Nachfolgemotor EA 288. Vorgeworfen wurde Volkswagen mithin nicht nur in Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, sondern dass solche auch in Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor des Typs EA288 installiert wurden.

KBA folgt VW blind

Zum anderen liegen der Deutschen Umwelthilfe brisante Unterlagen vor, welche belegen, dass das KBA gerade keine eigene Überprüfung des Emissionsverhaltens dieser Fahrzeuge vorgenommen und vor wichtigen Anzeichen schlicht die Augen verschlossen hat. Die DHU führt hierzu auf ihrer Homepage aus:

Die Akten verdeutlichen, wie die durch VW finanzierten rechtlichen und technischen Darlegungen des Sachverhalts vom Kraftfahrtbundesamt hingenommen wurden, ohne selbst eine Prüfung des Motorentyps EA 288 überhaupt in Erwägung zu ziehen. Stattdessen blinde Gefolgschaft, nur, weil der Konzern beteuert, dass die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems unter normalen Fahrbedingungen sich nicht verringert. Und die Öffentlichkeit wurde hierüber nicht informiert. ….“

Aktuelle Rechtsprechung

Erfreulicherweise erteilen immer mehr Oberlandesgerichte der Verteidigung von VW eine Absage.  Nach dem OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20, hat das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20 VW zum Schadenersatz verurteilt. Mit Beschluss vom 16.09.2021, Az. I-20 U 14/21 teilte das OLG Düsseldorf mit, dass es den Schadensersatzanspruch des dortigen Klägers aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für begründet halte. Weitere Oberlandesgerichte haben Beweisbeschlüsse erlassen, weil sie konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtung sehen, so z.B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2021, Az. 14 U 91/21 und OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2021, Az. 12 U 4671/19.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Richter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten