ThomasLloyd Gruppe: aktuelle Entwicklungen

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Die Thomas Lloyd-Gruppe ist wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen in Kritik geraten. Viele Anleger warten auf Auszahlungen nach Kündigung dieser Anlagen. Es wird berichtet, dass Anleger oft auf Nachrangvereinbarungen oder Auszahlungsvorbehalte hingewiesen werden. Betroffene sollten jedoch ihre Kündigungen durchsetzen und haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn bei der Vermittlung der Produkte wesentliche Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden. Verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bekräftigt. 

Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Kapitalanlagerecht kann für betroffene Anleger sinnvoll sein, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. 

Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.

Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Kunden, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind (Urteil vom 24.10.2023). 

Ebenso hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 17.07.2020 Ansprüche aus der Kündigung der Finanzanlage zugesprochen. Die Landgerichte Regensburg, Augsburg, Bochum, Ansbach, Darmstadt und Traunstein haben zugunsten der ThomasLloyd Anleger geurteilt. Danach haben auch Oberlandesgerichte positiv entschieden und den Geschädigten einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen.

In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierter Rechtsanwalt.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 19 Jahren schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall.

Bankrecht | Kapitalanlagerecht | Bau- und Architektenrecht | Immobilienrecht | Anwaltshaftung | Erbrecht

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

In unseren topmodern ausgestatteten und lichtdurchfluteten Kanzleiräumen widmen wir uns der ganzheitlichen Lösung rechtlichen Probleme unserer Mandanten, verbunden mit einer tiefgreifenden Servicekultur.

Aufgrund einer guten Verkehrsanbindung durch die Stadtautobahn „Südwesttangente“ sowie einem umfangreichen Angebot kostenfreier Parkplätze direkt vor der Kanzlei sind wir für Mandanten bestens zur Wahrnehmung persönlicher Gespräche erreichbar.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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