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Aktuelle Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens für HSV Fussball AG

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Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens im Auftrage der HSV Fussball AG vom 17.02.2020 zur Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird die Verwendung des Begriffes „HSV“ in der Artikelüberschrift einer Händlerin gerügt. Meiner Mandantin wird über die Plattform www.kasuwa.de eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

Der Begriff HSV ist als Wortmarke unter der Registernummer 30613597 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die Bezeichnung HSV kann daher nur vom Markenrechteinhaber oder dazu berechtigten Dritten genutzt werden. Da eine solche Berechtigung bei unserem Mandanten nicht vorliege, stelle sich die Nutzung der Marken zur Bewerbung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar. 

Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt unter anderem davon ab, ob tatsächlich auch eine markenmäßige Benutzung vorliegt, die vom Schutzbereich der eingetragenen Marke umfasst ist. Dies gilt es besonders genau zu überprüfen, da mitunter auch Produkte betroffen sein können, für die kein Kennzeichenschutz laut Registereintragung besteht.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
  • Erteilung einer Auskunft, u. a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.531,90€

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

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